Donnerstag, 15. Mai 2008 / 11:23:41
Bundesrat lehnt neuen Text für den Schweizerpsalm ab
Bern - Der Bundesrat sieht keinen Grund, der Landeshymne einen neuen Text zu unterlegen. Er lehnt eine Motion von Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP/BE) ab, einen Wettbewerb unter Kulturschaffenden zu eröffnen.
Der Schweizerpsalm des Urner Paters Alberik Zwyssig datiert von 1841. 1981 beschloss der Bundesrat, ihn zur offiziellen Landeshymne zu erklären und das zur Melodie der britischen Hymne gesungene «Rufst Du mein Vaterland» abzulösen.
Für Kiener Nellen ist der von Leonhard Widmer stammende Text des Schweizerpsalms veraltet. Kaum jemand kenne die Strophen. Die Schweiz brauche eine Landeshymne mit einem prägnanten Text in allen vier Landessprachen, der wieder zum Allgemeingut werde. Eine einzige gut singbare Strophe genüge.
Wie der Bundesrat in seiner veröffentlichten Stellungnahme zur Motion schreibt, braucht die musikalische Qualität der Landeshymne den Vergleich mit den neueren musikalischen Schöpfungen nicht zu scheuen. Es dürfte schwierig sein, dem Schweizerpsalm neuen Schwung zu verleihen.
Melodie und Text der Landeshymne bildeten eine Einheit, schreibt der Bundesrat. Weil die Melodie nach einem Text verlange, welcher der Epoche der Bundesstaatsgründung entspreche, sei absehbar, dass ein Versuch, allein den Liedtext zu verändern, zum Scheitern verurteilt sein müsse.
fest (Quelle: sda)
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