Mittwoch, 14. Mai 2008 / 15:42:24
Bundesrat will Kantonen keine Tierschutzanwälte aufzwingen
Bern - Der Bundesrat will den Kantonen nicht vorschreiben, Tierschutzanwälte einzuführen. Er hat die Botschaft verabschiedet, mit der er den Räten die Ablehnung der Volksinitiative «gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» empfiehlt.
Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde Ende Juli 2007 mit fast 145 000 Unterschriften eingereicht. Der Schweizer Tierschutz (STS) hatte sie lanciert, nachdem das Parlament bei der Revision des Tierschutzgesetzes die Schaffung von Tierschutzanwälten abgelehnt hatte.
Die Initiative verlangt, dass in Strafverfahren wegen Tierquälerei und andern Verstössen gegen das Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt die Interessen der misshandelten Tiere vertritt. Dabei sollen mehrere Kantone gemeinsam einen Tierschutzanwalt oder eine Tierschutzanwältin bestimmen können.
Der Bundesrat hatte schon Mitte Januar entschieden, die Initiative abzulehnen, obschon er das Anliegen grundsätzlich teilt. In der verabschiedeten Botschaft an das Parlament begründet er dies damit, dass der vorgeschlagene Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone unnötig sei.
Wie der Bundesrat in Erinnerung ruft, kennen heute drei Kantone eine anwaltschaftliche Vertretung der Tiere. Im Kanton Zürich wirkt seit 1991 ein Tierschutzanwalt. Im Kanton St. Gallen übt das Volkswirtschaftsdepartement diese Funktion aus, während im Kanton Bern die Dachorganisation der Tierschutzorganisationen die Rechte einer Privatklägerin hat.
fest (Quelle: sda)
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