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Widmer-Schlumpf verwies auf das Willkürverbot.

 
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www.einbuergerungsinitiative.info, www.widmer-schlumpf.info, www.gegen.info

Donnerstag, 24. April 2008 / 12:49:11

Widmer-Schlumpf gegen Einbürgerungsinitiative

Bern - Der Bundesrat lehnt die Initiative der SVP «für demokratische Einbürgerungen» aus rechtsstaatlichen und föderalistischen Gründen ab. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist «mit Überzeugung» für ein Nein am 1. Juni.

Widmer-Schlumpf begründete im Auftrag des Bundesrates, weshalb die Initiative ihrer Partei abzulehnen sei. Sie werde die Haltung der Landesregierung vertreten, welche auch die ihre sei, und sachlich informieren. Es sei nicht ihre Art, in den Ausstand zu treten.

Es gehe darum, ob zentrale Grundsätze des Rechtsstates auch weiterhin für alle in der Schweiz lebenden Personen gelten sollen, sagte die Justizministerin: Es gehe um das verfassungsmässig verbriefte Willkürverbot, das Diskriminierungsverbot, den Schutz der Privatsphäre und den Anspruch auf rechtliches Gehör.

Die als Reaktion auf Bundesgerichtsentscheide zu Verfahren in Emmen LU und Zürich lancierte Initiative verlangt, dass allein die Gemeinden darüber entscheiden sollen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilen darf. Ein Entscheid soll endgültig sein. Ein Rekurs wird damit ausgeschlossen.

Ja zum Gegenvorschlag

Über Einbürgerungen müsse in einem fairen und korrekten Verfahren entschieden werden, sagte Widmer-Schlumpf. Ablehnende Entscheide dürften nicht diskriminierend und willkürlich sein, und sie müssten begründet werden und damit rekursfähig sein. Diesen Anforderungen genüge die Initiative nicht.

Wie Direktor Eduard Gnesa vom Bundesamt für Migration (BFM) darlegte, erfüllen zur Zeit rund 900'000 Ausländerinnen und Ausländer die formalen Voraussetzungen zur Einbürgerung. Tatsächlich seien aber 2007 nur 3,9 Prozent auf ordentlichem Weg eingebürgert worden. Die Tendenz sei rückläufig.

Der Bundesrat stehe hinter dem vom Parlament ausgearbeiteten indirekten Gegenvorschlag, sagte Widmer-Schlumpf. Wie die Initiative berücksichtige die Gesetzesvorlage die Kompetenzen der Gemeinden.

ht (Quelle: sda)

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