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Mittwoch, 23. April 2008 / 15:28:17

Ausbildung für Bauern und Hundehalter

Bern - Bauern, Hundebesitzer und Halter von Wildtieren müssen künftig eine Ausbildung absolvieren, um sich über die Bedürfnisse ihrer Tiere ins Bild zu setzen. Auch Tiertransporteure und andere Personen, die mit Tieren arbeiten, nimmt der Bundesrat in die Pflicht.

Im Zentrum der neuen Tierschutzverordnung, die der Bundesrat verabschiedet hat, steht neben der Ausbildung der Tierhalter die Information. Dazu startet das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die Informationskampagne «Tiere richtig halten».

Jenen Tierhaltern, die nicht eine Ausbildung absolvieren müssen, stellt das BVET auf der Homepage www.tiererichtighalten.ch Informationen zur Verfügung. Wer Tiere gewerblich verkauft oder abgibt, muss zudem künftig den Käufer über die Haltung informieren.

Die neue Tierschutzgesetzgebung umfasst neben der Verordnung auch das Ende 2005 vom Parlament verabschiedete Tierschutzgesetz. Beide Gesetzestexte sind vom Bundesrat auf den 1. September hin in Kraft gesetzt worden.

Bundesrat gegen Initiative

Für viele Tiere wie Ziegen, Schafe, Pferde, Fische und Katzen wurden neu besondere Vorschriften formuliert. Neu wird auch festgehalten, dass die Zucht nicht zu Tieren mit Verhaltensstörungen oder körperlichen Defekten führen darf.

Die neue Tierschutzgesetzgebung war vom Schweizer Tierschutz (STS) bereits früher als viel zu lasch kritisiert worden. Der STS lancierte deshalb seine Volksinitiative für einen Tierschutzanwalt. Diese kam mit rund 144'000 Unterschriften zustande. Der Bundesrat sprach sich am 16. Januar gegen die Vorlage aus.

Keine Rassenverbote

Der Bundesrat lehnt drastische Massnahmen wie Rassenverbote im Kampf gegen gefährliche Hunde ab. Die Ausbildung der Hundehalter und die geplante Haftpflicht genügen nach Ansicht der Landesregierung.

Verbote bestimmter Rassen will der Bundesrat auch künftig den Kantonen überlassen, wie Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard in Bern sagte.

ht (Quelle: sda)

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