Montag, 7. April 2008 / 14:44:40
Wilders' antiislamische Äusserungen nicht rechtswidrig
Den Haag - Die antiislamischen Attacken des niederländischen Politikers Geert Wilders sind nicht rechtswidrig und vom Recht auf freie Meinungsäusserung geschützt. Damit lehnte ein Richter in Den Haag den Verbotsantrag einer muslimischen Organisation ab.
Die «Niederländische islamische Föderation» wollte es dem Rechtspopulisten Wilders unter anderem verbieten lassen, den Koran als faschistisch und den Propheten Mohammed als Barbaren zu bezeichnen.
Ein Politiker müsse seine Auffassung auch ausserhalb des Parlaments und auch mit Schärfe vertreten können, urteilte der Richter. Die beanstandeten Bemerkungen stünden in Übereinstimmung mit Wilders' bekannten Positionen.
Dass Meinungsäusserungen für bestimmte Bürger kränkend oder schockierend sein können, sei noch kein Grund, sie zu verbieten. Die Meinungsfreiheit, so betonte der Richter, gehöre zu den Fundamenten der Demokratie.
Nicht zu Hass und Gewalt aufgerufen
Wilders habe mit seinen Äusserungen provoziert, aber nicht zu Hass und Gewalt gegen Muslime aufgerufen. Auch den Antrag der Kläger, dass Wilders sich öffentlich entschuldigen müsse, wies der Richter daher ab.
Wilders hatte zuletzt mit seinem im Internet verbreiteten Kurzfilm «Fitna» Aufsehen erregt, in dem er Texte des Koran in unmittelbaren Zusammenhang mit Terror und Gewalt muslimischer Extremisten stellt.
Diese einseitige Darstellung war weit über islamische Kreise hinaus als Missbrauch der Meinungsfreiheit kritisiert worden.
smw (Quelle: sda)
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