Donnerstag, 13. März 2008 / 15:54:01
Vereinfachter Abschuss von Wölfen im Wallis
Sitten - Wölfe haben im Wallis künftig einen schwereren Stand. Der Grosse Rat hat das Verfahrensrecht so abgeändert, dass Rekurse gegen eine Abschussbewilligung keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten.
Gegen die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung wehrten sich die Sozialdemokraten des Oberwallis sowie die FDP.
Letztere bekämpfte die Vorlage insbesondere, weil die Änderung des Verfahrensrechts nicht nur die Frage der Abschussbewilligungen betrifft, sondern auch jeden anderen verwaltungsrechtlichen Rekurs. Mit 72 gegen 49 Stimmen setzten sich jedoch die Wolfsgegner durch.
Auslöser für die Gesetzesänderung war der Abschuss eines Wolfes im Walliser Chablais im Jahre 2006 gewesen. Das zuständige Departement hatte nach der Erteilung einer Abschussbewilligung eventuellen Rekursen die aufschiebende Wirkung abgesprochen, bevor überhaupt solche eingegangen waren.
Der WWF rekurrierte trotzdem und forderte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Noch bevor die Justiz über die Frage entschieden hatte, war das Tier jedoch geschossen worden. Dafür wurde die Regierung später von der Walliser Justiz kritisiert.
bert (Quelle: sda)
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