Dienstag, 11. März 2008 / 10:08:08
Für private Bahnpolizei - Festnahmen möglich
Bern - Für die Sicherheit im öffentlichen Verkehr soll eine private Transportpolizei sorgen können. Ob sie dabei Schusswaffen trägt, überliess der Nationalrat der Landesregierung. Auch vorläufige Festnahmen darf die Transportpolizei vornehmen.
Das Gesetz über die Sicherheitsorgane in Transportunternehmen gehört zu den rasch realisierbaren Teilen der Bahnreform II, die 2005 vom Parlament zurückgewisen worden war. Der Nationalrat hiess es als Erstrat mit 118 zu 62 Stimmen gut. Damit kann die SBB weiter ihre 51-Prozent-Tochter Securitrans patrouillieren lassen.
Umstritten war vor allem die Auslagerung an Private. Der Rat teilte die Organe in Transportpolizei und Sicherheitsdienst auf. Die Linke machte geltend, nur eine Privatisierung des Sicherheitsdienstes wäre noch knapp akzeptabel, habe dieser doch eher Wachfunktion.
Schusswaffenfrage offen
Die Landesregierung muss zudem regeln, ob die Transportpolizei mit einer Schusswaffe ausgerüstet werden soll. Der Bundesrat hatte dies ausschliessen wollen.
Gegen den Willen des Bundesrates und der Kommission setzte der Nationalrat durch, dass die Transportpolizisten vorläufige Verhaftungen vornehmen dürfen. Vergeblich machte Verkehrsminister Moritz Leuenberger darauf aufmerksam, dass daraus erhebliche Abgrenzungsprobleme zu den Kantonspolizeien entstünden und die Kantone dies ablehnten.
Aufbewahrfrist für Videos
Entgegen den Empfehlungen des Datenschutzes hat der Nationalrat dagegen mit 121 zu 62 Stimmen beschlossen, dass der öffentliche Verkehr Überwachungsvideos 100 Tage aufbewahren muss.
Anträge auf kürzere Fristen scheiterten. Verkehrsminister Moritz Leuenberger sagte, wichtig sei nicht die Dauer, sondern die Art und Weise der Datenaufbewahrung.
ht (Quelle: sda)
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