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Montag, 10. März 2008 / 12:55:48

Beschwerde zu Stadion Hardturm abgewiesen

Lausanne - Der Rechtsstreit um das geplante Fussballstadion auf dem Zürcher Hardturm dauert weiter an. Das Bundesgericht verlangt, dass das Zürcher Verwaltungsgericht beim Schattenwurf noch einmal über die Bücher geht.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte der Stadion Zürich AG die Auflage gemacht, vor der Baufreigabe für die Mehrbeschattung einer Nachbarliegenschaft die Zustimmung von deren Besitzer einzuholen. Dies ist nun nicht mehr nötig: Das Bundesgericht weist stattdessen das Verwaltungsgericht an, den Schattenwurf neu zu bewerten.

Abgesehen von diesem Punkt hat das Bundesgericht sowohl die Beschwerden der Anwohner wie auch jene der Stadion Zürich AG abgewiesen. Eigentümer und Bewohner einer nahen Siedlung hatten geltend gemacht, dass die Einordnung des Stadionprojekts in die Umgebung nicht korrekt geprüft worden sei.

Abgewiesen hat das Bundesgericht auch jenen Punkt der Beschwerde der Stadion Zürich AG, der sich gegen eine Ausnahmebewilligung des Kantons für den Einbau einer Gebäudesohle unter dem mittleren Grundwasserspiegel richtet. Eine solche Bewilligung hat das Verwaltungsgericht der Bauherrschaft auferlegt.

Weitere Hürden zu nehmen

Die Trägerschaft des geplanten Stadions befürchtete insbesondere, dass gegen diese Ausnahmebewilligung erneut rekurriert würde, was zu weiteren Verzögerungen des Projekts führen würde. Mit dem Urteil des Bundesgerichts könnte dieser Fall nun tatsächlich eintreten.

Bis die Baubewilligung fürs Zürcher Stadion rechtskräftig wird, hat das Bauprojekt noch zwei Hürden zu nehmen. Zum einen die besagte Ausnahmebewilligung betreffend Grundwasser, zum anderen die Neubeurteilung des Schattenwurfs durch das Verwaltungsgericht.

ht (Quelle: sda)

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