Montag, 3. März 2008 / 23:58:58
Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung
Zürich - Welche Informationen zwei Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartementes unter welchen Umständen der «Weltwoche» weitergegeben haben - um diese Frage dreht sich ein Strafverfahren, das nun formell eingeleitet worden ist.
Staatsanwalt Hans Maurer bestätigte eine Meldung von «Radio Zürisee», wonach er vor wenigen Tagen offiziell grünes Licht für ein Strafverfahren gegen die beiden Frauen erhalten habe. Bei Mitarbeitenden der öffentlichen Hand sei dafür nämlich eine Bewilligung durch die Anklagekammer des Obergerichts nötig.
Im Zuge seiner Vorabklärungen stellte Maurer verschiedene Akten und EDV-Dokumente in den Büros der beiden Angeschuldigten sicher, wie er auf Anfrage sagte. Es gebe aber «noch einigen Klärungsbedarf».
Noch könne er nicht sagen, wie breit er die Ermittlungen werde führen müssen, sagte Maurer. Er rechne mit einer Untersuchungsdauer von zwei bis drei Monaten. Dann erst wird entschieden, ob gegen die beiden mittlerweile vom Dienst suspendierten Frauen Anklage erhoben wird.
Die beiden Mitarbeiterinnen stehen im Verdacht, der «Weltwoche» vertrauliche Informationen über missbräuchliche Bezüge von Sozialhilfegeldern zugespielt zu haben. Dies löste gleichsam eine Lawine von Kritik an der Amtsführung von Departementschefin Monika Stocker aus.
ht (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Stocker: Schrittmacherin in der Schweizer Sozialpolitik
Dienstag, 5. Februar 2008 / 09:34:52