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Bei Anlässen wie Bundesratswahlen werden spontane Menschenansammlungen toleriert.

 
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Freitag, 1. Februar 2008 / 09:45:25

Demoverbot während Sessionen unangetastet

Bern - auf dem Berner Bundesplatz während der Sessionen der Eidgenössischen Räte bleiben grundsätzlich verboten. Der Berner Stadtrat hat eine Parlamentarische Initiative abgelehnt, die eine Aufhebung des Verbots forderte.

Das Verdikt der Legislative fiel mit 35 zu 30 Stimmen etwas weniger knapp aus als vor zwei Jahren, als der Rat das Anliegen nur mit einer Stimme Differenz bachab schickte.

Der «alte Zopf» gehöre abgeschafft und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar, argumentierten die Befürworter der Initiative am Donnerstag im Stadtparlament ohne Erfolg. Das Volk müsse präsent sein dürfen, wenn das Eidgenössische Parlament tage.

Ausnahmen möglich

Die Ratsmehrheit war indes der Meinung, das Anliegen bereits nach zwei Jahren schon wieder aufs Tapet zu bringen, sei Zwängerei, auch wenn der Entscheid damals nur hauchdünn gefallen sei. Bei wichtigen Anlässen wie Bundesratswahlen würden zudem spontane Menschenansammlungen auf dem Bundesplatz erfahrungsgemäss toleriert. Ausnahmen seien mit einem grundsätzlichen Verbot zudem einfacher zu handhaben als umgekehrt.

Mit der Ablehnung der Parlamentarischen Initiative bestätigte das Berner Stadtparlament seine bisherige Haltung wie auch jene des Nationalrats. Dieser hatte die Aufhebung des Verbots letztmals im Juni 2007 deutlich abgelehnt.

Frühere Beschlüsse bestätigt

Der Stadtrat hatte die Aufhebung des Demoverbots letztmals im Oktober 2005 abgelehnt, allerdings nur mit 35 zu 34 Stimmen. Von der Stimmberechtigten der Stadt Bern wurde das seit 1925 bestehende Verbot letztmals im November 1995 klar bestätigt.

Hauptgrund für die langjährige Praxis ist die Sessionsteilnahmegarantie, die als wichtiger Bestandteil der parlamentarischen Immunität gilt. Zudem überwiegt laut dem Gemeinderat der Stadt Bern und der Mehrheit des Stadtparlaments das öffentliche Interesse an einer freien Willensbildung und -ausübung der Parlamentsmitglieder die Interessen der Kundgebungsveranstalter.

ht (Quelle: sda)

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