Mittwoch, 30. Januar 2008 / 11:43:11
Pöschwies-Täter gab nie Anlass zu Klagen wegen Gewalt
Zürich - Das Haftregime in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies wird nach dem Tötungsdelikt vom Sonntag nicht geändert, wie Justizverantwortliche vor den Medien in Zürich sagten. Es sei nichts bekannt, das Sofortmassnahmen erforderte.
Der Gefangene, der in einer offenen Zelle einen Mithäftling umbrachte, habe sich im Strafvollzug nicht «als gefährlich manifestiert», sagte Thomas Manhart, Leiter des Zürcher Amtes für Justizvollzug JuV. In den 14 Jahren in Haft habe der heute 49-Jährige «zu keinen Klagen Anlass wegen Gewalt» gegeben.
Der mutmassliche Täter, der wegen Mordes und versuchter sexueller Nötigung verurteilt worden war, gehörte zu den 180 Insassen in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf, die als potenziell gemeingefährlich eingestuft werden. Er hatte 1982 im Kanton Schaffhausen einen 14-Jährigen und 1993 im Kanton Thurgau einen 13-Jährigen ermordet.
Der als unbehandelbar eingestufte Sexualstraftäter, der vermutlich lebenslang verwahrt bleibt, war selbstmordgefährdet, sagte Frank Urbaniok, der Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes.
Die chronische Selbstmordgefährdung während der Haftzeit sei aber kein Grund für die Versetzung in Sicherheitshaft oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Individuell beurteiltes Risiko
In Sicherheitshaft komme in schweizerischen Gefängnissen auch ein potenziell gefährlicher Straftäter nur, wenn es konkrete Anzeichen gebe, «dass er auch unter Vollzugsbedingungen gefährlich ist», sagte Manhart. Das Risiko müsse immer individuell beurteilt werden.
In den sechs Hochsicherheitszellen in der Pöschwies werden jene Häftlinge untergebracht, von denen in der Haft konkret Gewalttaten befürchtet werden.
Doch auch der Strafvollzug des schlimmsten Täters müsse menschenwürdig sein, betonte der JuV-Chef. Es könne nicht sein, dass jemand «faktisch lebendig begraben» werde.
smw (Quelle: sda)
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