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Das «Walliser Trockenfleisch» muss aus Schweizer Rindfleisch bestehen und im Wallis verarbeitet worden sein.

 
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Dienstag, 29. Januar 2008 / 16:57:50

Walliser Trockenfleisch mit Herkunftsschutz

Leuk VS - Trockenfleisch aus dem Wallis ist definitiv geschützt. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat das Fleischprodukt unter dem Namen «Walliser Trockenfleisch» als geschützte geografische Angabe (GGA/auf Französisch: IGP) anerkannt.

Wie die Vereinigung der Produzenten von Walliser Trockenfleisch mitteilte, ist die fünfjährige Übergangsfrist zur Einführung des IGP-Labels am Dienstag abgelaufen.

Vorbei sind damit die Zeiten, als Hersteller von Trockenfleisch ihr Produkt als «Walliser Trockenfleisch» verkaufen konnten, obwohl sie die Anforderungen des IGP-Pflichtenhefts nicht erfüllten.

Fortan dürfen Produkte, die unter dem Begriff «Walliser Trockenfleisch» verkauft werden, ausschliesslich aus Schweizer Rindfleisch bestehen. Zudem müssen sie im Wallis verarbeitet worden sein.

AOC-Bedingungen nicht erfüllt

Das Label GGA/IGP ist weit weniger bekannt als die geschützte Ursprungsbezeichung AOC (auf Deutsch: GUB). Auf das AOC-Label mussten die Walliser jedoch verzichten, da die Bedingungen dafür zu streng sind.

AOC-Produkte müssen nämlich in einem definierten Gebiet produziert, verarbeitet und veredelt werden.

Im Wallis wird jedoch zuwenig Fleisch produziert, um die erste Bedingung zu erfüllen. Deshalb dürfen die Walliser nun auch Fleisch aus der restlichen Schweiz zu «Walliser Trockenfleisch» verarbeiten.

rr (Quelle: sda)

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