Dienstag, 8. Januar 2008 / 10:18:10
SGB fordert mehr Kontrollen gegen Lohndumping
Bern - Schweizer Arbeitgeber sollen doppelt so häufig wie heute auf Lohndumping kontrolliert werden, fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Denn immer mehr EU-Bürger arbeiteten für einheimische Firmen.
Bei den Kontrollen bestehe ein grosser Handlungsbedarf, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner am Dienstag vor den Medien in Bern. Nicht nur die Löhne der Entsendebetriebe aus der EU, sondern insbesondere auch jene der Schweizer Betriebe müssten besser kontrolliert werden.
Eine neue Evaluation zeige, dass bei den Kontrollen einheimischer Betriebe grosse Lücken bestünden. Dies sei umso gravierender, als seit dem Wegfall der Kontingente im Juni 2007 die Immigration von Daueraufenthaltern mit Stellen bei Schweizer Unternehmen stark zugenommen habe.
Kantone wollten weniger Kontrollen
Nötig sei eine Verdoppelung der Kontrollen bei Schweizer Betrieben auch wegen der Kantone, sagte Rechsteiner. Eine Reihe von ihnen hätten versucht, die Kontrollen um 10 Prozent zu senken. Auf Intervention des SGB hin seien die Behörden wieder davon abgerückt. Dies zeige, dass die Lohnkontrollen immer noch ungenügend abgesichert seien.
Um welche Kantone es sich handelte, wollte SGB-Chefökonom Daniel Lampart nicht im Detail sagen. Es sei aber bekannt, dass Kantone wie Bern, Luzern, Solothurn, Thurgau und Freiburg bisher zu wenig Kontrollen durchgeführt hätten. Die Initiative zur Reduktion sei jedoch noch von weiteren Kantonen ausgekommen.
20'000 Kontrollen jährlich
Zwei Forderungen stellt der SGB, um Schweizer Betriebe besser zu kontrollieren: Die Lohnkontrollen sollen von heute 10'000 auf 20'000 pro Jahr verdoppelt werden. Zusammen mit den Proben bei EU-Betrieben, die ihre Arbeiter in die Schweiz entsenden, ergäbe dies 31'000 Kontrollen jährlich.
Lampart rechnet damit, dass dafür rund 75 zusätzliche Kontrolleure notwendig sind. Der finanzielle Mehraufwand betrage grob geschätzt rund 4 Millionen Franken.
Zudem fordert der SGB härtere Strafen für Betriebe, die Lohndumping betreiben.
Zahlreiche Kantone verhängten kaum Bussen, sondern verwarnten in erster Linie, sagte Lampart. Künftig müssten zwingend Bussen vorgesehen sein. Wer zu schnell fahre, ändere sich auch nicht, wenn er bloss ermahnt werde.
Wichtig für bilateralen Weg
Rechsteiner hob mit Blick auf die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien die Wichtigkeit der Lohnkontrollen hervor. Der Erfolg der Bilateralen beruhe darauf, dass die Personenfreizügigkeit durch flankierende Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne abgesichert werde.
Mögliche Konsequenzen für den Fall, dass die Forderungen des SGB nicht erfüllt würden, nannte er nicht. Im Frühjahr, wenn die Botschaft des Bundesrats zu den flankierenden Massnahmen und zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit vorliege, werde der SGB die Ausgangslage neu beurteilen.
Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard müsse aber attestiert werden, dass sie immer klar für eine Umsetzung der flankierenden Massnahmen eingetreten sei. Die Forderungen des SGB seien zudem nicht abenteuerlich.
fest (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
80'000 Franken Strafe für Lohndumping bei den Swiss Indoors
Donnerstag, 15. November 2012 / 13:16:00