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Über die Autobiografie des Mannes durfte eine Wertung abgegeben werden, so der Presserat.

 
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www.beschwerde.info, www.gegen.info

Freitag, 28. Dezember 2007 / 16:10:19

Beschwerde gegen «Blick»-Pädophilen-Berichterstattung

Interlaken - Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden eines Pädophilen zurückgewiesen. Der Verwahrte hatte verschiedene Artikel im «Blick» und «SonntagsBlick» beanstandet. Diese hätten seine Menschenwürde verletzt und enthielten Unwahrheiten.

Die beiden Blätter hatten im Jahr 2006 mehrfach über den verurteilten Pädophilen und ehemaligen Sekretär des Vereins «Verdingkinder suchen ihre Spur» berichtet.

Der «Blick» bezeichnete den Mann in einem Fall als «schlimmsten Bubenschänder der Schweiz». Zudem kritisierten «Blick» und «SonntagBlick», dass der Mann in seiner im Buchhandel erhältlichen Autobiografie seine Taten verharmlose.

Darauf gelangte der Anwalt des Betroffenen mit einer Beschwerde an den Presserat. Mit der Bezeichnung des «Blick» sei die Menschenwürde verletzt worden. Mit der reisserischen und stigmatisierenden identifizierenden Berichterstattung hätten die beiden Zeitungen zudem auch gegen das Wahrheitsgebot und die Respektierung der Privatsphäre verstossen.

Wertung für Leser erkennbar

Der Presserat sah keinen dieser Punkte verletzt, wie er in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Dem Mann das Etikett «schlimmster Bubenschänder der Schweiz» anzuhängen, sei zwar fragwürdig, die Bezeichnung sei von den Leserinnen und Lesern aber als Wertung erkennbar gewesen.

Dass die beiden Redaktionen die Autobiografie des Mannes wertend einordneten, war nach Ansicht des Presserats ebenfalls zulässig, und auch die Privatsphäre sei trotz der personalisierenden Berichterstattung nicht verletzt worden.

Wer mit einer Autobiografie an die Öffentlichkeit trete, müsse damit rechnen, dass auch der Autor und dessen Hintergründe von den Medien kritisch besprochen werden, befand der Presserat.

ht (Quelle: sda)

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