Dienstag, 18. Dezember 2007 / 12:14:03
Auch Ständerat gegen straffreien Canabis-Konsum
Bern - Die Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression wird im Dauerrecht verankert. Der Ständerat hat als zweite Kammer die «harmlose» Revision des Betäubungsmittelgesetzes beschlossen.
Die Vorlage mit den mehrheitsfähigen Elementen war vom Nationalrat aufgegleist worden, nachdem eine umfassende Gesetzesrevision 2004 an der geplanten Liberalisierung des Cannabis-Konsums gescheitert war. «Kiffen» ist nicht mehr Gegenstand der Vorlage.
Der Ständerat präzisierte die Nationalratsbeschlüsse, indem er ausdrücklich vorsieht, dass in der Medizin Drogen als Schmerzmittel verwendet werden dürfen. Dagegen übernahm er die Formulierung des Nationalrates, dass das Hauptziel der Drogenpolitik die Förderung der Abstinenz sein soll.
Zustimmung für Heroinabgabe
Zugestimmt hat der Ständerat im Rahmen der Überlebenshilfe auch der Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige. Heute ist die Heroinverschreibung nur in einem bis 2009 befristeten Bundesbeschluss geregelt, dem das Volk 1999 allerdings zugestimmt hat.
Der Ständerat wollte das Betäubungsmittelgesetz nicht mit umstrittenen Fragen belasten. Anita Fetz (SP/BS) zog deshalb ihren Antrag zurück, den Drogenkonsum ab 18 Jahren für straffrei zu erklären. Die Diskussion über die Straffreiheit der Selbstschädigung sei später zu führen, sagte Hans Altherr (FDP/AI).
«Harmlosen Teil sichern»
Jetzt gehe es darum, den «harmlosen» Teil der Drogenpolitik zu sichern, sagte Kommissionssprecher Altherr. Und er rief in Erinnerung, dass der Nationalrat bei der Beratung der Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik» eben erst beschlossen hatte, «Kiffen» nicht straffrei zu erklären.
ht (Quelle: sda)
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