Montag, 10. Dezember 2007 / 18:52:07
Ständerat: Keine Taser bei Ausschaffungen
Bern - Bei Zwangsausschaffungen und Transporten renitenter Personen soll die Polizei keine Elektroschockpistolen, so genannte Taser, einsetzen dürfen. Das hat der Ständerat mit 28 zu 11 Stimmen beschlossen. Er widersetzt sich damit dem Nationalrat.
Hansheiri Inderkum (CVP/UR) sagte für die knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK), die Taser bereiteten grossen Schmerz. Es wäre zu klären, ob ihre Anwendung nicht eine Form der Folter sei. Taser hätten schon zu vielen Todesfällen geführt. Schädigungen und Spätfolgen seien nicht abgeklärt.
Es wäre unverantwortbar, ohne weitere Abklärungen die Taser jetzt zu bewilligen. In der Vernehmlassung seien die Taser im Übrigen auch mehrheitlich abgelehnt worden.
Deshalb - so Inderkum - seien im Zwangsanwendungsgesetz nur Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen zuzulassen, nicht aber «nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte». Der Ständerat solle an seinem früheren Beschluss und beim Antrag des Bundesrates bleiben.
Alex Kuprecht (SVP/SZ) beantragte für die Minderheit der SPK, dem Nationalrat zu folgen und die Taser zu bewilligen. Diese seien ein zusätzliches, wirkungsvolles Instrument, das Polizisten vor Angriffen schütze. Auf den Einsatz der Schusswaffe könne somit verzichtet werden.
Todesfälle wegen der Anwendung von Tasern seien gar nicht nachgewiesen. Bei weltweit über 100'000 Einsätzen sei es in keinem Fall wegen dem Strom zu einem Todesfall gekommen. Allenfalls hätte eine gleichzeitige oder nachfolgende Anwendung anderer Formen von polizeilichen Interventionen zum Tod geführt.
smw (Quelle: sda)
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