Freitag, 7. Dezember 2007 / 18:45:14
Bundesrat will Versuche mit Road Pricing zulassen
Bern - Wer mit dem Auto in eine Schweizer Stadt fährt, muss vielleicht schon bald dafür bezahlen. Der Bundesrat will Versuche mit Road Pricing zulassen. Dazu braucht er aber die Zustimmung des Parlaments und eventuell des Volks.
«Road Pricing kann eine geeignete Lösung sein, Staus zu verhindern», sagte Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Bundeshausmedien. Das zeigten Studien und die Erfahrung. In London und Stockholm habe sich die Verkehrssituation seit der Einführung von Strassengebühren deutlich verbessert. In einem ersten Schritt will der Bundesrat die nötigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.
Der Bundesrat beschloss zuerst Versuche mit Road Pricing. In einem auf zehn Jahre befristeten Gesetz wird das Parlament die Bedingungen festlegen. Im Falle eines Referendums müsste das Volk entscheiden.
Versuche sind freiwillig
Für die Städte und Agglomerationen sind die Versuche freiwillig. Voraussetzung für die Durchführung ist, dass sie das Gebiet definieren, in dem die Gebühren erhoben werden sollen. Das System für die Abgabe muss auf die vorhandene Infrastruktur und übrige Verkehrsmassnahmen abgestimmt sein.
Damit sollen mögliche Folgen bewältigt werden können, etwa die Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr. Auch müssen die Städte belegen, dass den Konsequenzen für Wirtschaft und Umwelt Rechnung getragen wird. Die Versuche sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden.
Einheitliches System
Geht es nach dem Willen von Bundesrat Moritz Leuenberger, sollen die Städte frei sein, wie sie die Einnahmen aus dem Road Pricing verwenden. Das Gesetz soll in diesem Punkt offen formuliert werden.
Im Gesetz konkret formuliert werden sollen hingegen die Höhe der Gebühren sowie die Art und Weise, wie diese erhoben werden. Es soll in der Schweiz nur ein einziges System für die Erhebung geben.
Verlaufen die Versuche mit Road Pricing positiv, soll ein definitives Gesetz geschaffen und die Verfassung angepasst werden. Dann werden nochmals das Parlament und - bei einer Verfassungsänderung zwingend - Volk und Stände ihren Segen geben müssen.
tri (Quelle: sda)
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