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Der 39-jährige Seiler soll der abtretenden Bundeskanzlerin Huber-Hotz folgen.

 
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Dienstag, 4. Dezember 2007 / 16:53:44

FDP zieht mit Markus Seiler in die Bundeskanzler-Wahl

Bern - Acht Tage vor der Bundeskanzler-Wahl ist die Runde der von den Parteien nominierten Kandidatinnen und Kandidaten komplett. Für die SVP tritt Nathalie Falcone-Goumaz an, für die CVP Corina Casanova und für die FDP Markus Seiler.

Die Freisinnigen legten sich als letzte Fraktion auf ihren Kandidaten fest: Markus Seiler soll den Sitz der zurücktretenden Annemarie Huber-Hotz (FDP) verteidigen. Der 39-Jährige Staatswissenschafter ist seit 2005 Generalsekretär des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport.

Die FDP-Fraktion entschied sich mit 33 zu 8 Stimmen für Seiler. Unterlegener Kandidat war der Aargauer Staatsschreiber Peter Grünenfelder. Seiler hat seine Schulzeit grösstenteils im Kanton Zürich verbracht und lebt heute in Spiez im Berner Oberland. Die Bundeskanzler-Wahl findet am 12. Dezember statt.

FDP-Fraktionschef Felix Gutzwiller sagte nach der Nomination in Bern vor den Medien, die Parteizugehörigkeit der Kandidierenden sei weniger entscheidend als dass eine höchst qualifizierte Persönlichkeit gefunden werde. Der FDP sei wichtig, dass eine Qualitätsdiskussion geführt werde, und diese sei in Gang gekommen.

Keine politische Aufgabe

Seiler hielt fest, dass das Bundeskanzleramt keine politische Aufgabe sei. Es müsse jedoch mit viel politischem Verständnis ausgeübt werden, damit die sieben Regierungsmitglieder ihre Arbeit ausüben könnten. Mit Seilers Nomination ist die von den Bundeshausfraktionen präsentierte Kandidatenrunde komplett.

SVP-Kandidatin ist die 42-jährige Waadtländerin Nathalie Falcone-Goumaz. Die stellvertretende Generalsekretärin des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements setzte sich in der Fraktion gegen die Bernerin Monique Jametti Greiner durch.

Für die CVP steigt die heutige Vizekanzlerin Corina Casanova ins Rennen um das Bundeskanzleramt. Die Fraktion hatte sich einstimmig für die 51-jährige Bündner Juristin und Rechtsanwältin entschieden.

smw (Quelle: sda)

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