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Patienten sollen bei höheren Tarifen die Differenz selbst berappen.

 
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Dienstag, 4. Dezember 2007 / 12:11:40

Nationalrat gegen völlig freie Spitalwahl

Bern - Völlig frei wird die Spitalwahl in der Schweiz wohl nicht. Nach dem Ständerat hat mit 97 zu 87 Stimmen auch der Nationalrat einen Haken für die Versicherten eingebaut, um die Wohnkantone vor einer Mehrbelastung zu schützen.

Nicht länger umstritten war, dass die grundversicherten Patienten landesweit unter den Listenspitälern sollen frei wählen können. Wohnkanton und Krankenkassen sollen nun aber eine ausserkantonale Spitalbehandlung höchstens nach dem Tarif übernehmen, der dafür im Wohnkanton des Patienten gilt.

Die allfällige Differenz zu einem höheren Tarif des Spitalkantons müsste also vom Versicherten selbst bzw. über eine Zusatzversicherung gedeckt werden. Damit nehme man vor allem auf die unterschiedlichen Kosten und Prämien in den Kantonen Rücksicht, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG).

Bundesrat Couchepin warnte die Minderheit davor, «zu viel auf einmal zu wollen». Es lohne sich nicht, unnötig den Widerstand der Kantone zu provozieren. In einem späteren Schritt werde sich das Prinzip des Cassis de Dijon aber auch im Gesundheitswesen durchsetzen.

Harte Haltung bei Finanzierung

Hart blieb der Nationalrat mit 147 zu 35 Stimmen in der Frage, wie die Kosten der Pflichtleistungen und Investitionen auf Kantone und Kassen aufzuteilen sind. Danach sollen die Kantone mindestens 55 Prozent übernehmen.

Einverstanden erklärte sich der Rat damit, die neue Spitalfinanzierung auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen. Im Gegensatz zum Ständerat beschloss er aber, das Ende 2007 auslaufende dringliche Regime zur Anpassung der Kantonsbeiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen um zwei Jahre statt um bloss ein Jahr zu verlängern.

ht (Quelle: sda)

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