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Die Differenz zum Spitalpreis im Wohnkanton muss der Patient bezahlen.

 
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Montag, 24. September 2007 / 18:00:20

Ständerat spricht sich für freie Spitalwahl aus

Bern - Die freie Spitalwahl rückt näher: In der Differenzbereinigung zur neuen Spitalfinanzierung hat ihr der Ständerat im Grundsatz zugestimmt. Gleichzeitig baute er aber für Kantone und Krankenkassen eine finanzielle Sicherung ein.

Mit dem Nationalrat ist nun auch die kleine Kammer der Ansicht, dass die Patienten in der Grundversicherung künftig frei unter den Listenspitälern der ganzen Schweiz sollen wählen können. Mit 30 zu 6 Stimmen brachte sie auf Antrag der Gesundheitskommission (SGK) indessen eine «Präzisierung» an.

Nach dem Beschluss des Ständerates sollen der Wohnkanton und die Krankenkasse eine ausserkantonale Spitalbehandlung höchstens nach dem Tarif übernehmen, der dafür in einem Listenspital im Wohnkanton des Patienten gilt. Eine allfällige Differenz zum Standortkanton des Spitals müsste danach vom Versicherten selbst bzw. durch eine Zusatzversicherung gedeckt werden.

Wie die Kosten der Pflichtleistungen und Investitionen aufzuteilen sind, ist einer der letzten Streitpunkte der neuen Spitalfinanzierung. Im ersten Umgang hatte der Ständerat den Mindestanteil der Kantone auf 60 Prozent angesetzt und für Kantone mit unterdurchschnittlichem Prämienniveau eine Reduktion bis auf 45 Prozent vorgesehen.

Nachdem der Nationalrat für einen fixen kantonalen Mindestanteil von 55 Prozent votiert hatte, entschied sich der Ständerat nun für einen Kompromiss: Er übernahm zwar die 55 Prozent, hielt aber mit 29 zu 4 Stimmen an der Bandbreite bis 45 Prozent fest.

fest (Quelle: sda)

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