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Der 18-jährige Angeklage muss mit Gefängnis rechnen.

 
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Dienstag, 4. Dezember 2007 / 09:49:13

Staatsanwalt spricht von «schlimmen Vorfällen»

Zürich - Im Zusammenhang mit der mutmasslichen Massenvergewaltigung in Zürich-Seebach im November 2006 erhebt die Staatsanwaltschaft gegen zwei Personen eine Anklage. Gegen sieben Angeschuldigte werden die Verfahren eingestellt.

Auch wenn nur gegen zwei Personen Anklage wegen Vergewaltigung erhoben wird, waren laut Staatsanwalt Daniel Kloiber «schlimme Vorfälle» zu beurteilen.

«Der dringende Tatverdacht war zu Beginn der Untersuchung sicher gegeben», sagte Kloiber gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Dies habe ja auch der Haftrichter bestätigt. Dass bei 13 involvierten Personen nur gegen zwei Personen Anklage wegen Vergewaltigung erhoben werde, hänge auch damit zusammen, dass man in jedem einzelnen Fall Vorsatz und Absicht nachweisen müsse. Dies sei bisweilen schwierig.

Bedauern über Wortwahl

Der Chef der Ermittlungen der Stadtpolizei Zürich, Peter Rüegger, bedauert unterdessen, vor einem Jahr von «Tätern» statt «mutmasslichen Tätern» gesprochen zu haben. Ihm sei an der damaligen Medienkonferenz ein Versprecher unterlaufen.

Bei der Polizei stehe stets der Vorfall im Vordergrund und nicht die Personen, sagte Rüegger gegenüber Radio 24. Es sei nicht Aufgabe der Polizei, über Schuld und Unschuld zu urteilen.

Handlungen an fünf Abenden

Gemäss Staatsanwalt Kloiber kam es Anfang November 2006 an fünf Abenden in der elterlichen Wohnung eines zur Tatzeit 18-Jährigen in unterschiedlichen Gruppierungen zu sexuellen Handlungen an einem damals 13-jährigen Mädchen. Gegen diesen jungen Erwachsenen und einen der Jugendlichen werde nun Anklage wegen Vergewaltigung erhoben.

Der Erwachsene müsse mit einer Freiheitsstrafe rechnen, der Jugendliche mit einer Einweisung in ein Erziehungsheim. Der Prozess dürfte gemäss Kloiber in einigen Monaten stattfinden.

Weitere Delikte

In vier weiteren Fällen ergehen sogenannte Erziehungsverfügungen der Jugendanwaltschaft wegen anderer Delikte im Zusammenhang mit den Vorfällen in Seebach. Dabei handle es sich laut Kloiber um Delikte wie Pornografie, Schändung und sexuelle Handlung mit Kindern.

Für diese vier Jugendlichen sei eine ambulante jugendstrafrechtliche Massnahme angeordnet worden. Die Verfahren gegen sieben weitere Angeschuldigte werden eingestellt. Bei fünf von ihnen bestanden während der laufenden Untersuchung ebenfalls ambulante jugendstrafrechtliche Massnahmen, die teils aufgrund anderer Delikte auch weitergeführt werden.

Zwölf Jugendliche und ein junger Erwachsener standen unter Verdacht, vor einem Jahr ein 13-jähriges Mädchen aus Zürich-Seebach mehrfach vergewaltigt zu haben.

Nötigung als Voraussetzung für Strafe

Die beiden Behörden erinnern daran, dass für alle Angeschuldigten bis zur Rechtskraft der Urteile die Unschuldsvermutung gilt. Deshalb sollten in der Berichterstattung zu den mutmasslichen Vergewaltigungen in Zürich-Seebach die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und ihrer Angehörigen geachtet werden.

Der Tatbestand der Vergewaltigung setzt voraus, dass das Opfer vom Täter wissentlich zur Duldung des Geschlechtsverkehrs genötigt wird, und zwar indem er es bedroht, Gewalt anwendet, psychisch unter Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht. Im Laufe der Untersuchung absolvierten sechs Jugendliche bei der Fachstelle für Kinder- und Jugendforensik in Zürich ein drei Monate dauerndes Therapieprogramm zur Erlernung eines angemessenen Sexualverhaltens.

ht (Quelle: sda)

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