Dienstag, 27. November 2007 / 14:07:56
Nada bleibt weiter auf Schweizer Terror-Liste
Lausanne - Der italo-ägyptische Geschäftsmann Youssef Nada kann trotz dem ergebnislosen Ermittlungsverfahren vorerst nicht von der Schweizer Terror-Liste gestrichen werden. Laut Bundesgericht ist die Schweiz an die entsprechende Liste der UNO gebunden.
Youssef Nada, die Al Taqwa Bank und seine weiteren Firmen waren 2001 vom Sanktionsausschuss der UNO auf die Liste der Personen gesetzt worden, die mit den Taliban, Osama Bin Laden oder El Kaida in Verbindung stehen sollen. In der Folge wurde auch die Schweizer Liste in der Taliban-Verordnung um Nada und seine Firmen ergänzt.
Als Konsequenz wurden die Vermögenswerte von Nada blockiert. Zudem gilt für aufgelistete Personen eine Ein- und Durchreisesperre für die Schweiz. Der heute 76-jährige, der in der italienischen Enklave Campione lebt, wurde damit praktisch unter Hausarrest gestellt.
Verfahren eingestellt
Nachdem die Bundesanwaltschaft (BA) das Ermittlungsverfahren wegen Terrorfinanzierung gegen Nada 2005 ergebnislos eingestellt hatte, ersuchte er um Streichung von der Schweizer Liste. Das Staatssekretariat für Wirtschaft wies sein Gesuch jedoch ab, was vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement bestätigt wurde.
Seine Beschwerde ans Bundesgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Laut den Lausanner Richtern sind die Sanktionenbeschlüsse des Sicherheitsrates für die UNO-Mitgliedstaaten verbindlich. Eine selbständige Streichung von der Schweizer Terror-Liste sei damit nicht möglich.
Keine Beweise für 9/11-Beteiligung
Nada war nach dem 11. September 2001 von der BA verdächtigt worden, die Terrororganisation El Kaida finanziert zu haben. Beweise für die Vorwürfe fanden sich allerdings keine.
ht (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Schweiz muss Youssef Nada Entschädigung zahlen
Mittwoch, 12. September 2012 / 12:35:00