Mittwoch, 31. Oktober 2007 / 13:02:51
Zweiter Fall von Blauzungenkrankheit
Bern - Bei einem Rind in Büren SO ist ein weiterer Fall der Blauzungenkrankheit entdeckt worden. Als Folge davon wurde die Schutzzone ausgeweitet. In den kommenden Tagen wird mit weiteren Fällen gerechnet.
Die Schutzzone, welche bisher Teile der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau umfasste, betrifft nun neu den gesamten Kanton Basel-Land sowie Teile des Kantons Jura. Der erste Fall der Krankheit war am Wochenende im Kanton Basel-Stadt entdeckt worden.
Das befallene Rind zeigte nach Angaben des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) kaum Krankheitssymptome und steht unter amtstierärztlicher Überwachung. Die übrigen Tiere des Bestandes werden nun ebenfalls getestet. Die Blauzungenkrankheit befällt ausschliesslich Wiederkäuer und ist für Menschen nicht gefährlich.
Die Ausrottung der Blauzungenkrankheit sei nicht möglich, sagte Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), in einem Interview mit dem «Schweizer Bauer» vom Mittwoch. So wie sich die Krankheit derzeit in Europa verbreite, müsse davon ausgegangen werden, dass man damit leben müsse.
Überlebende Tiere sind immun
Die Blauzungenkrankheit ist nicht für alle Tiere tödlich. Schwer erkrankte Tiere würden aus tierschützerischen Gründen geschlachtet, sagte Wyss. Erkrankte Tiere, die überleben, seinen künftig immun gegen die Blauzungenkrankheit. Es sei aber noch nicht klar, ob diese Immunität lebenslang anhalte oder nur zeitlich begrenzt sei.
Aus der Sicht der EU-Kommission wendet die Schweiz bei der Blauzungenkrankheit die mit der Europäischen Union vereinbarten Massnahmen an, wie ein Kommissionssprecher auf Anfrage erklärte. Die Schweiz arbeite bei der Kontrolle der Krankheit eng mit den benachbarten EU-Staaten zusammen, fügte er an..
fest (Quelle: sda)
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