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Die Hinrichtung per Giftspritze ist auch in den USA äusserst umstritten.

 
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Dienstag, 16. Oktober 2007 / 08:27:30

Hinrichtung mit Giftspritze ausgesetzt

Los Angeles - Nur wenige Stunden vor dem Hinrichtungstermin hat der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Nevada die Vollstreckung der Todesstrafe gegen den 34-jährigen William Castillo vorläufig gestoppt.

Die Bürgerrechtsorganisation ACLU hatte gegen die Hinrichtung mit der Giftspritze geklagt.

Der vorgesehene Gift-Cocktail sei so stark, dass unmöglich festgestellt werden könne, ob Castillo bei der tödlichen Injektion starke Schmerzen erleiden müsse.

Die ACLU muss nun binnen 20 Tagen dem Gericht weitere Beweise für ihre Behauptungen vorlegen.

Mit Eisenstange erschlagen

Castillo war 1995 zum Tode verurteilt worden, weil er eine 86-jährige Frau in Las Vegas bei einem Einbruch mit einer Eisenstange erschlagen hatte. Er hatte gegen das Urteil keine Berufung eingelegt.

Der ACLU-Anwalt Lee Rowland zeigte sich sehr erfreut über die Aussetzung der Hinrichtung.

Das Gericht habe die richtige Entscheidung getroffen. «Das ist nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch richtig», sagte Rowland.

Rechtmässigkeit der Giftspritze wird untersucht

Der Einsatz der Giftspritze ist nach mehreren fehlgeschlagenen Hinrichtungen in den USA äusserst umstritten.

Der Oberste Gerichtshof in Washington hatte am 25. September eine Klage von zwei zum Tode Verurteilten aus dem Bundesstaat Kentucky zugelassen, die diese Tötungsmethode für verfassungswidrig halten.

Im Anschluss hatten mehrere Bundesstaaten Hinrichtungen ausgesetzt. Die Obersten Richter wollen sich Anfang 2008 mit der Rechtmässigkeit der Giftspritze befassen.

rr (Quelle: sda)

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