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Swisscom verdränge die Konkurrenz, so der Vorwurf von Orange und Sunrise.

 
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www.swisscom.info, www.orange.info, www.klage.info, www.gegen.info

Freitag, 14. September 2007 / 10:57:18

Auch Orange legt Klage gegen Swisscom ein

Lausanne/Bern - Der ehemaligen Monopolistin Swisscom erwächst wegen ihres neuen Handy-ADSL-Bündelangebots Widerstand auf breiter Front. Nach Sunrise hat nun auch der Mobilfunk- und Breitbandanbieter Orange Klage bei der Weko eingereicht.

Mit dem neuen Angebot können Swisscom-Kunden ein Mobilfunk-Abonnement mit einem ADSL-Breitbandanschluss kombinieren, ohne einen Festnetzanschluss zu brauchen. Die Verhandlungen mit der Ex-Monopolistin, ein gleichwertiges Grosshandelsangebot zu machen, seien jedoch gescheitert, teilte Orange mit.

Orange habe deshalb Klage bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht. Vor einer Woche hatte bereits der zweitgrösste Schweizer Telekomanbieter Sunrise eine ähnliche Klage bei der Behörde erhoben.

Orange begründet die Klage damit, dass die Swisscom mit dem Bündelangebot ihre dominante Marktstellung missbrauche. Deshalb fordert Orange, dass der grösste Schweizer Telekomkonzern sofort entsprechende Wiederverkaufskonditionen anbieten müsse.

Schlag gegen Mitbewerber

Swisscom verdränge die Konkurrenz, indem sie verhindere, dass Mitbewerber ein auch nur annähernd vergleichbares Angebot auf dem Markt bringen könnten. Unter den gegebenen Umständen wäre dies nach Angaben von Orange nur möglich, wenn das Angebot mit einem «ruinösen Betrag subventioniert» würde.

Orange bietet als Mobilfunkbetreiberin und ADSL-Wiederverkäuferin seit Juni ein Angebot an, bei dem Kunden mit einem Orange-Mobiltelefon- und einem Orange-ADSL-Anschluss von günstigeren Tarifen profitieren können.

Festnetzgrundgebühr

Aufgrund des Monopols des ehemaligen Staatsbetriebes auf der letzten Meile müssen Orange-Kunden der Swisscom jedoch immer noch die Festnetzgrundgebühr von 25.25 Fr. entrichten. Seit dem 1. April könnte Orange zwar den Festnetzanschluss entbündeln oder dem Kunden direkt in Rechnung stellen, in beiden Fällen müsste Orange jedoch die Festnetz-Grundgebühr an Swisscom bezahlen.

«Wir sehen der Klage gelassen entgegen», sagte Swisscom-Sprecher Carsten Roetz auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Bündelangebot sei im Vorfeld sauber geprüft worden. Man sei zum Schluss gekommen, dass niemand diskriminiert werde.

fest (Quelle: sda)

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