Mittwoch, 12. September 2007 / 12:47:11
Menschenwürde wahren
Bern - Die Menschenwürde als Grundrecht geht der Forschungsfreiheit in jedem Fall vor. Diesen Grundsatz sieht der Bundesrat im Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen vor.
In der Schweiz sind die gesetzlichen Regelungen zur Forschung am Menschen lückenhaft und uneinheitlich.
Es handelt sich zu wesentlichen Teilen um kantonales Recht.
Ein Bundesgesetz soll Abhilfe schaffen, ist derzeit aber nicht möglich, weil dem Bund die entsprechende Kompetenz fehlt.
Schutz der Würde und Persönlichkeit
Der dem Parlament zugeleitete Entwurf zu einem Verfassungsartikel will das ändern: Der Bund soll ermächtigt werden, die Forschung am Menschen umfassend und abschliessend zu regeln.
Primäres Ziel der Vorlage ist der Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen.
Zu den wesentlichen im Verfassungsartikel festgelegten Grundsätzen gehören unter anderem das Erfordernis einer Einwilligung nach Aufklärung sowie die Erfüllung besonderer Schutzanforderungen für Forschungsvorhaben mit urteilsunfähigen Personen.
Auch Forschung an biologischen Materialien betroffen
Die Gesetzgebung muss auch die Forschungsfreiheit und die Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft berücksichtigen.
Es geht nicht mehr nur um die Forschung an Personen, sondern auch um die Forschung an biologischen Materialien wie Gewebe, Zellen oder Körperflüssigkeiten, mit Personendaten, an verstorbenen Personen sowie mit menschlichen Embryonen und Föten.
Wenn die parlamentarische Beratung 2008 stattfindet, könnte der Verfassungsartikel bereits Anfang 2009 Volk und Ständen vorgelegt werden.
rr (Quelle: sda)
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