Montag, 6. August 2007 / 15:52:31
Indisches Gericht lehnt Novartis-Klage ab
Basel - Ein Gericht im indischen Chennai hat eine Klage des Basler Pharmakonzerns Novartis bezüglich des Patentrechts abgelehnt. Das Gericht erklärte sich für nicht zuständig und überwies das Dossier an die Welthandelsorganisation (WTO).
Mit der Klage wollte Novartis Klarheit über das neue indische Patentrecht erlangen. Dieses definiert in einem Abschnitt, was bei Medikamenten eine echte Neuerung ist und deshalb geschützt werden kann. Damit sollen missbräuchliche Patentierungen verunmöglicht werden.
Eine Novartis-Sprecherin sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, der Konzern werde keine Berufung gegen die Entscheidung beim Obersten Gericht einlegen. Der Pharmakonzern wolle hingegen weiterhin die Zulassung des Leukämiemedikaments Glivec in Indien erreichen.
Indien lehnte den Patentantrag im letzten Jahr mit der Begründung ab, es handle sich um kein neues Patent, sondern um ein Generikum eines bekannten Medikaments. Die entsprechende Patentklage von Novartis ist in Indien noch hängig.
«Unentgeldliche Abgabe»
Die Firmensprecherin betonte, mit der Patentzulassung wolle Novartis allen Patienten in Indien den Zugang zum Medikament ermöglichen. Bereits heute erhielten über ein Patientenhilfsprogramm rund 7500 Kranke in Indien das Medikament Glivec unentgeltlich.
Kritiker von Novartis sind der Meinung, eine Gesetzesänderung hätte die Versorgung mit erschwinglichen Aids-Medikamenten aus indischer Herstellung beeinträchtigt. Indien ist einer der grössten Produzenten von Nachahmermedikamenten, so genannten Generika.
Die Organisation «Ärzte ohne Grenzen» bezeichnete den Richterspruch als «historischen Entscheid». Er sei ein bedeutender Sieg für die Patientenrechte. Die «Erklärung von Bern» forderte Novartis und den Bundesrat auf, das Urteil zu respektieren und von einer Klage gegen Indien bei der WTO abzusehen.
ht (Quelle: sda)
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