Sonntag, 29. Juli 2007 / 14:00:32
Gesetzlicher Nachweis für Lebensmittel-Kompetenz
Zürich - Der Branchenverband Gastrosuisse will von allen Wirten einen Nachweis «minimaler Kenntnisse über den Umgang mit Lebensmitteln» verlangen. Zu vielen, die einen Betrieb übernehmen, fehlten die nötigen Kenntnisse, sagt Gastrosuisse-Chef Klaus Künzli.
Im Moment schreibe das Lebensmittelgesetz vor, dass der Bundesrat minimale Kenntnisse verlangen könne, sagte Künzli im Interview mit der «Sonntagszeitung»: «Wir wollen, dass aus der Kann- eine Muss-Formulierung wird.»
Bei einer Prüfung für alle, die einen Betrieb eröffnen wollten, könnten viele «vor dem Scheitern bewahrt» werden.
Gastrosuisse verlange mit dem Verband der Kantonschemiker, dass das Departement des Innern in einer Verordnung die minimalen Kenntnisse festlege, sagte Künzli.
Der Verband habe das Gespräch mit Bundesrat Pascal Couchepin auch bezüglich einer Änderung des Lebensmittelgesetzes gesucht: «Aber er hatte noch kein Musikgehör.»
Keine Lösung für Hotel-Sterne
Bezüglich des Streites um die Hotelklassifizierung mit dem Hotelierverband hotelleriesuisse sieht Künzli noch keine gemeinsame Lösung. Entscheidend sei nun der Ausgang des Verfahrens vor dem Zürcher Handelsgericht.
Nachdem der Hotelierverband der Gastrosuisse im letzten Jahr den Gebrauch von Sternen für die Hotelklassifizierung untersagt hatte, hat Gastrosuisse eine eigene Klassifzierung mit den Bezeichungen «C1» bis «C5» eingeführt. Von rund 4000 Hotelmitgliedern hätten sich bisher rund 100 damit klassifiziert.
bert (Quelle: sda)
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