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Asylbewerber in Erstaufnahmezentrum. (Archivbild)

 
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Donnerstag, 26. Juli 2007 / 19:39:22

Fahrausweis genügt nicht für Asylgesuch

Bern - Für den Identitätsnachweis bei der Einreichung eines Asylgesuchs reichen Fahrausweise oder Geburtsurkunden nicht mehr aus. Laut Bundesverwaltungsgericht lässt das revidierte Asylgesetz nur noch Papiere zu, die eine klare Identifikation erlauben.

Seit Anfang Jahr gilt die Regelung, dass auf Asylgesuche nicht eingetreten wird, wenn der Betroffene den Behörden innerhalb von 48 Stunden keine Reise- oder Identitätspapiere abgibt (Artikel 32 Asylgesetz). Eine Ausnahme gilt, wenn der Asylsuchende entschuldbare Gründe für das Fehlen solcher Dokumente hat.

Wie das Bundesverwaltungsgericht nun in einem Urteil festgehalten hat, muss der Begriff des Identitätspapiers eng ausgelegt werden. Grundsätzlich würden nur Ausweise genügen, die von den Heimatbehörden des Asylbewerbers zum Zweck des Identitätsbeweises ausgestellt worden seien.

Auf jeden Fall ausreichend sind gemäss dem Entscheid ein gültiger Reisepass oder eine Identitätskarte.

SFH wünschte sinnvollere Auslegung

wünscht Anders als bisher würden dagegen Dokumente nicht mehr genügen, die zwar Hinweise auf die Identität geben würden, aber zu einem anderem Zweck ausgestellt worden seien, wie Fahr- und Berufsausweise oder Geburts- und Schulurkunden.

Gemäss Jürg Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) ist das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Entscheid streng dem Willen des Gesetzgebers gefolgt. Dies könne im Einzelfall zu absurden Resultaten führen. Die SFH hätte sich laut Schertenleib eine sinnvollere Auslegung gewünscht.

ht (Quelle: sda)

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