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Ältere Arbeitnehmende sollten das Recht auf eine Frühpensionierung in der AHV ab Alter 62 haben.

 
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Dienstag, 26. Juni 2007 / 09:38:53

Gewerkschaften fordern flexibles Rentenalter für alle

Bern - In Sonntagsreden sind ältere Arbeitnehmende begehrt. Die Realität sieht anders aus: Wer ab 50 eine Stelle sucht, stösst auf grösste Schwierigkeiten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert daher ein flexibles soziales Rentenalter zwischen 62 und 65 Jahren.

Immer weniger ältere Arbeitnehmende gehen in der Schweiz einer Erwerbsarbeit nach. Die Erwerbsquote der älteren Beschäftigten sei in den letzten 15 Jahren ständig gesunken und liege mittlerweile noch bei 67,7 Prozent, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien in Bern fest.

Der freiwillig gewählte Ausstieg (Frühpensionierung) sei heute das Privileg hoher Einkommen. Häufig stehe das vorzeitige Ausscheiden mit gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang. Die IV-Quote der Männer vor dem ordentlichen Rentenalter sei enorm hoch, so Rechtsteiner.

Immer häufiger sind laut SGB aber die Fälle des unfreiwilligen Ausscheidens aus dem Erwerbsprozess. Diese Menschen seien meist ohne reale Chancen, im Alter von 55 bis 65 Jahren noch eine Arbeitsstelle finden zu können.

Recht auf einen flexiblen Übergang

Der SGB fordert daher ein Recht auf einen flexiblen Übergang in die Pensionierung auch für untere und mittlere Einkommen. Ältere Arbeitnehmende sollten das Recht auf eine Frühpensionierung in der AHV ab Alter 62 haben. Arbeitnehmende in gesundheitlich besonders belastenden Berufen sollten ab Alter 60 eine Überbrückungsrente erhalten.

Ab 55 Jahren sollen laut SGB die Beschäftigten ausserdem ihren Stellenumfang um 10 bis 20 Prozent kürzen können. Dabei soll durch Änderungen bei den Sozialversicherungen die volle Versicherung für den Lohn für 100 Prozent weiter gelten.

fest (Quelle: sda)

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