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Die Verfahren der IV müsste schneller abgewickelt werden.

 
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Dienstag, 15. Mai 2007 / 11:27:13

Ja zur IV-Revision: «Einschneidende Folgen»

Bern - Für die kantonalen IV-Stellen hätte ein Ja zur 5. IV-Revision einschneidende Folgen: Sie würden künftig früher aktiv werden. Ausserdem würden die Verfahren verkürzt und den IV-Stellen mehr Mittel in die Hand gegeben.

Grundsätzlich würde sich an der Arbeit der IV-Stellen nichts ändern, wie Paul Meier, Leiter der IV-Stelle Basel-Stadt, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Arbeitsunfähige IV-Versicherte sollen frühzeitig erfasst und eine Invalidität verhindert werden. So postuliert es der Grundsatzartikel des revidierten Invalidenversicherungsgesetzes (IVG), über das der Souverän am 17. Juni abstimmt.

Im Durchschnitt dauere es heute vom gesundheitsschädigenden Ereignis an 18 Monate, bis ein Versicherter zur IV komme, sagt Meier. Jean-Jacques Bruder, stellvertretender Direktor der bernischen IV-Stelle, bestätigt dies. Heute stehe die IV am Ende einer Reihe von Institutionen. Falle jemand bei der Arbeit längere Zeit aus, werde zunächst einmal Taggeld bezahlt. Danach komme die Arbeitslosenversicherung und dann erst die IV.

Reintegration oder Rente

Künftig könne die IV-Stelle jedoch schon wenige Wochen nach dem gesundheitsschädigenden Ereignis tätig werden, sagt Meier. Und auch danach würden die Verfahren auf der IV-Stelle rascher abgewickelt.

Wird ein Arbeitsunfähiger bei der IV angemeldet, muss die IV-Stelle innert maximal sechs Monaten entscheiden, welche Marschrichtung eingeschlagen wird: Reintegration in den Arbeitsmarkt oder IV-Rente.

«Weniger IV-Renten»

Bruder ist der Ansicht, dass sich dieser Aufwand in der Form von weniger IV-Renten auszahlen wird. Schon ein paar Prozent würden ins Gewicht fallen, da zwei Drittel der Kosten der IV auf die Renten entfallen würden.

ht (Quelle: sda)

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