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Das Bankgeheimnis ist nur auf das Staatsgebiet der Schweiz beschränkt.

 
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Dienstag, 17. April 2007 / 18:09:43

Lösung zur Wahrung des Datenschutzes gesucht

Bern - Der Bundesrat soll mit der EU und den USA aktiv eine Lösung für die Weitergabe der Transaktionsdaten der SWIFT suchen, welche die schweizerischen Datenschutzgrundsätze wahrt. Dies fordert die GPK des Nationalrates in einem Bericht.

Der Zugriff des amerikanischen Geheimdienstes CIA auf Daten der internationalen Banken-Schaltstelle SWIFT habe die Souveränität der Schweiz nicht verletzt, hatte der Bundesrat im August 2006 erklärt. Der CIA-Zugriff sei in den USA gestützt auf US-Recht erfolgt. Das Bankgeheimnis sei auf das Staatsgebiet der Schweiz beschränkt.

Man könne nicht verhindern, dass ausländische Behörden auf Daten im Ausland zugreifen, die in der Schweiz unter das Bankgeheimnis fallen würden, hatte der Bundesrat befunden. Das zeigt aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates, «wie beschränkt letztlich das schweizerische Bankgeheimnis ist».

In ihrem Bericht hält die GPK fest, es resultiere die unbefriedigende Situation, dass die Verletzungen des Datenschutzgesetzes nicht eingeklagt würden. Somit würden sie nicht gerichtlich überprüft. Die Weitergabe der Transaktionsdaten erfolge weiterhin. Damit dauerten diese Rechtsverletzungen an.

Lösung nur auf zwischenstaatlicher Ebene

Die GPK des Nationalrats ist - wie ebenfalls die europäischen Datenschutzbehörden - der Ansicht, dass das Problem letztlich nur unter Einbezug der zwischenstaatlichen Ebene gelöst werden könne. Der in dieser Sache bisher zu passive Bundesrat müsse handeln.

Der Bundesrat solle EDA und EFD beauftragen, den Kontakt zu den europäischen und amerikanischen Behörden zu suchen.

fest (Quelle: sda)

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