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«Wir müssen sie zwingen, die Sprache zu lernen», so Blocher. (Archivbild)

Schriftdeutsch sollten Ausländer schon können.

 
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Mittwoch, 28. März 2007 / 17:21:36

«Lex Blocher» auf dem Weg

Bern - Bessere Integration der Menschen, die in der Schweiz bleiben, strengere Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerwesen: Das sehen die Ausführungsverordnungen zum Ausländer- und zum Asylgesetz vor.

Der Bundesrat hat zwölf Verordnungsentwürfe in eine bis zum 30. Juni dauernde Vernehmlassung geschickt. Diese Erlasse bereiten das Inkrafttreten der ganzen «Lex Blocher» auf den 1. Januar 2008 vor. Nach Meinung von Justizminister Christoph Blocher ist die Integrationsverordnung der wichtigste Text.

Nach dem Ja des Volkes zu den beiden Gesetzen am 24. September 2006 wurde ein erster Teil des Asylgesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Seither gelten die Zwangsmassnahmen mit Haft bis zu zwei Jahren. Auf Gesuche von Personen ohne gültige Reise- und Identitätspapiere wird nicht mehr eingetreten.

Ab dem 1. Januar 2008 wird der Sozialhilfestopp auf alle Personen mit abgelehntem Asylentscheid ausgedehnt. Zu diesen und anderen Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Asyl- und Ausländerbereich kommen neu Bestimmungen, die jene ausländischen Personen, die in der Schweiz bleiben, besser integrieren.

Zwang zur Sprache

Ohne Kenntnis der Sprache sei eine Eingliederung der Ausländerinnen und Ausländer in die Gesellschaft und die Arbeitswelt nicht möglich, sagte Blocher. «Wir müssen sie zwingen, die Sprache zu lernen.» Der Bund möchte denn auch die Sprachkurse examinieren, will aber den Kantonen keine Vorschriften machen.

Die Integrationsverordnung enthält detaillierte Bestimmungen über Rechte und Pflichten von Ausländerinnen und Ausländern namentlich auch über die Integrationsvereinbarung. Für sozialhilfeabhängige Asylsuchende können die Kantone gar eine Integrationsverpflichtung vorsehen.

fest (Quelle: sda)

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