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Blocher wird vorgeworfen, das Kollegialitätspinzip verletzt zu haben.

 
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Montag, 19. März 2007 / 21:14:48

«Ankara war ein Fehltritt»

Bern - Die im vergangenen Oktober in der Türkei geäusserte Kritik von Bundesrat Christoph Blocher an der Schweizer Anti-Rassismusstrafnorm hat im Ständerat für ein kleines politisches Nachbeben gesorgt.

Blocher habe klar das Kollegialitätsprinzip verletzt, sagte Alain Berset (SP/FR) bei der Behandlung seiner Interpellation «Mangelnde Loyalität eines Bundesrates gegenüber der Schweiz und ihren Institutionen». Er habe damit Anti-Schweiz-Gefühle ausgelöst und die Schweiz in ein schlechtes Licht gestellt.

Berset und Pierre Alain Gentil (SP/JU) kritisierten den Justizminister zudem für seinen fehlenden Mut, für die Beantwortung der Interpellation selber ins Parlament zu kommen. Es sei leichter etwas im Ausland zu sagen, als vor dem Parlament, sagte Gentil. «Ankara war ein Fehltritt», meinte auch Ernst Leuenberger (SP/SO).

Blocher stehe mit seiner Meinung nicht allein da, sagte This Jenny (SVP/GL). Ihn nun dafür in Misskredit zu bringen, sei ein unfreundlicher Akt. Hier gehe es klipp und klar gegen Blocher und um die Verhinderung seiner Wiederwahl, sagte Maximilian Reimann (SVP/AG).

Huber-Hotz: Bundesräte dürfen kritisieren

Der Bundesrat sehe in Blochers Aussagen keine Verletzung des Kollegialitätsprinzips, weil er nicht die Aufhebung der Anti-Rassismusstrafnorm verlangt habe, sagte Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz. Bundesräten sei es erlaubt, Sachen zu kritisieren. Dennoch sei der Bundesrat über die Äusserungen des Justizministers nicht glücklich gewesen.

Blocher hatte bei seinem Besuch in der Türkei von Anfang Oktober 2006 die Anti-Rassismusstrafnorm kritisiert. «Dieser Artikel macht mir Bauchschmerzen», hatte er vor den Medien in Ankara gesagt.

fest (Quelle: sda)

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