Donnerstag, 15. März 2007 / 15:10:50
Ständerat behält Preisschutz im Bodenrecht bei
Bern - Der Ständerat bremst den Reformeifer des Bundesrates in der Agrarpolitik auch im bäuerlichen Bodenrecht. Er will den Strukturwandel in der Landwirtschaft nicht erleichtern, sondern dem Generationenwechsel überlassen.
Landwirtschaftsministerin Doris Leuthard bekannte, dass sie nach den Agrardebatten in beiden Räten bescheidener geworden sei. Sie halte aber am Ziel des Bundesrates fest, die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen. Dazu müsse auch mehr Markt ins bäuerliche Bodenrecht gebracht werden.
Heute sei nur gerade ein Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf dem Markt, sagte Leuthard. Das sei extrem wenig. Junge dynamische Bauern könnten nicht wachsen, nicht kaufen, sondern nur pachten. Der Handel mit Bauernbetrieben spiele nicht. Die «Bodenmobilität» müsse gefördert werden.
Der Ständerat liess Bundesrätin Leuthard erwartungsgemäss im Stich. Mit ihrem Antrag, den Preisschutz im bäuerlichen Bodenrecht aufzuheben, hatte sie keine Chance. Leuthard argumentierte vergebens, dass nur unter selbstbewirtschaftenden Bauern gekauft und verkauft werden dürfe. Das sei ein Markt unter Experten.
Furcht vor Bodenspekulation
Mit 27 zu 13 Stimmen beschloss der Ständerat auf Antrag von Franz Wicki (CVP/LU), beim Status quo zu bleiben und die Preisbegrenzung beizubehalten. Den Ausschlag gab die Befürchtung, die Bodenspekulation kehre ins Landwirtschaftsland zurück, und nur reiche Erb- und Bauland-Bauern könnten Höfe zukaufen.
Ein Erwerbspreis gilt als übersetzt, wenn er die Preise für vergleichbare Gewerbe oder Grundstücke in der Region im Mittel der letzten Jahre um mehr als 5 Prozent übersteigt. Laut Ständeratsbeschluss können die Kantone diesen Prozentsatz auf maximal 15 Prozent erhöhen.
In der Gesamtabstimmung passierte das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht mit 28 zu 0 Stimmen. Es geht an den Nationalrat.
bert (Quelle: sda)
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