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Hans-Rudolf Merz weist die Vorwürfe zurück.

 
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Dienstag, 13. Februar 2007 / 13:57:36

Steuervorwurf für die Schweiz unbegründet

Bern - Die Schweiz weist den Vorwurf der EU-Kommission zurück, sie verletze mit kantonalen Steuerbestimmungen das Freihandelsabkommen von 1972. Hier gebe es nichts zu verhandeln, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz vor den Medien in Bern.

Laut Merz kennen die Schweiz und die EU keine vertragliche Regelung, um die Unternehmensbesteuerung anzugleichen. Deshalb könne die Besteuerung von Holdings und gewissen andern Gesellschaftstypen in den Kantonen auch nicht gegen irgendwelche Abmachungen verstossen.

Das Freihandelsabkommen regle ausschliesslich den Handel mit bestimmten Waren. Es biete keine ausreichende Grundlage, die Unternehmensbesteuerung als wettbewerbsverfälschend zu beurteilen.

Die bürgerlichen Parteien verwahren sich derweil gegen die Steuerforderungen. Die Schweiz habe keine Belehrungen nötig. SVP, FDP und CVP verlangen vom Bundesrat, mit der EU gar nicht zu verhandeln. Einzig die SP drängt auf eine einvernehmliche Lösung.

Schweizer Steuerhoheit nicht verhandelbar

Die kantonalen Finanzdirektoren weisen die Vorwürfe ebenfalls zurück. Es gebe keinen Grund, bei den Holding-Steuern der Kantone etwas zu ändern oder darüber mit der EU zu verhandeln.

Auch für economiesuisse ist die Schweizer Steuerhoheit nicht verhandelbar. Das Begehren aus Brüssel sei deshalb klar zurückzuweisen, schreibt der Wirtschaftsdachverband in einer Mitteilung.

smw (Quelle: sda)

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