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Die Informationen der Pharmaindustrie müssen sich auf die wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte beschränken.

 
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Freitag, 29. Dezember 2006 / 10:10:15

Werbeverbot für rezeptpflichtige Medikamente

Bern - Werbung für rezeptpflichtige Medikamente auf Papier oder an Plakatwänden ist verboten. Ab dem 1. Januar 2007 müssen sich die Pharmahersteller auch im Internet an diese Regel halten.

Websites mit Gesundheitsinhalten erfreuen sich bei den Internetsurfern grosser Beliebtheit. Immer mehr Personen würden sich im Internet Informationen zu grossen und kleinen Krankheiten oder Schmerzen holen, sagt Kathrin Wyss von Heilmittelinstitut Swissmedic.

Diese Surfer waren bislang auch Zielscheibe von Werbung, wie sie gar nicht hätte publiziert werden dürfen.

Ab dem 1. Januar 2007 soll sich dies ändern. Vertriebe und Hersteller von rezeptpflichtigen Medikamenten müssen ihre Websites gemäss neuen Bestimmungen ändern.

Sichtbar getrennt

Werbung und Information müssen künftig deutlich sichtbar voneinander getrennt werden. Werbung, die sich an Berufsleute wie Ärzte oder Apotheker richtet, muss mit einem sicheren Passwortzugang versehen werden. Schriftliche Hinweise allein genügen nicht mehr.

Die Informationen über rezeptpflichtige Medikamente bleiben weiterhin für die Allgemeinheit zugänglich, ebenso die Daten von Swissmedic.

Erlaubt sind künftig auch Websites von Patientenorganisationen, in denen auf die Vor- und Nachteile von speziellen Medikamenten hingewiesen wird.

Bestimmungen werden überwacht

Die Informationen der Pharmaindustrie müssen sich auf die wissenschaftlichen, technischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte beschränken. Werbung allein ist untersagt.

Bei der Vorstellung von neuen Produkten dürfen nur der Name, das Prinzip und der Anwendungsbereich erwähnt werden. Den Internet-Benutzern darf nicht mitgeteilt werden, dass eine Krankheit nur mit Medikamenten einer bestimmten Firma behandelt werden könne.

Die neuen Bestimmungen werden von Swissmedic überwacht. Hersteller oder Vertriebe, die sich nicht daran halten, werden vom Heilmittelinstitut kontaktiert. Fall die Sites nicht geändert werden, wird ein Strafverfahren eingeleitet oder eine Busse ausgesprochen.

rr (Quelle: sda)

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