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Die eingesetzten Armeeangehörigen dürfen mit den EM-Besuchern nicht in direkten Kontakt kommen.

 
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Montag, 18. Dezember 2006 / 20:56:12

15 000 Soldaten an EURO 08

Bern - An der Fussball-Europameisterschaft EURO 08 sollen bis zu 15 000 Armeeangehörige im Einsatz stehen können. Der Ständerat hat den geplanten Assistenzdienst der Armee als Erstrat einstimmig genehmigt.

Verteidigungsminister Samuel Schmid und Kommissionssprecher Hermann Bürgi (SVP/TG) betonten, dass die Verantwortung für die Wahrung der Inneren Sicherheit den Kantonen obliege. Der Einsatz der Armee erfolge lediglich subsidiär und sei verfassungskonform.

Die zivilen Mittel der Kantone und Städte reichten nicht aus, um den erforderlichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, gab Bürgi zu bedenken. Die Notwendigkeit des Armeeeinsatzes wurde denn auch nicht bestritten.

Michel Béguelin (SP/VD) wünschte allerdings von Schmid eine Garantie, dass es zu keinem direkten Kontakt zwischen Armeeangehörigen und Besuchern der Europameisterschaft kommen werde. In diesem Punkt seien die Pläne des Bundesrates zu wenig präzis.

Verweigerte Garantie

Der Verteidigungsminister verweigerte die Garantie: Ein Kontakt zwischen Armeeangehörigen und Besuchern sei zwar nicht vorgesehen, und «nach menschlichem Ermessen» werde es auch nicht dazu kommen, aber ausschliessen könne er es nicht.

Zum einen trügen die Kantone die Verantwortung und verfügten somit über einen gewissen Spielraum, auch beim Armeeeinsatz. Zum anderen sei nicht sicher, dass sich die Fans immer dort aufhalten würden, wo sie sich aufhalten sollten. Der Armeeeinsatz im Rahmen des G8- Gipfels in Evian habe gezeigt, dass eine strikte Trennung nicht immer möglich sei.

Schmid verteidigte ausserdem den möglichen Einsatz von Drohnen (unbemannten Beobachtungsflugzeugen) und Helikoptern mit Wärmebildkameras. Je nach Lageentwicklung bestehe die Möglichkeit, dass die zivilen Behörden deren Einsatz als notwendig erachten würden.

Der Bundesrat hatte den Einsatz der Aufklärungsmittel während der EURO 2008 im September genehmigt. Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Organe des Bundes auch besonders schützenswerte Personendaten ohne Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise bearbeiten, wenn der Bundesrat dies bewilligt.

dl (Quelle: sda)

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