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Es seien weder wichtige Meldungen ignoriert noch folgenschwere Unterlassungen begangen worden. Bild: Schulhaus und Turnhalle Buhnrain.

 
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Dienstag, 5. Dezember 2006 / 12:30:31

Schule handelte korrekt

Zürich - Die Schule soll im Zusammenhang mit den Vorfällen am Schulhaus Buhnrain in Zürich-Seebach nicht versagt haben.

Dies betonte Schulvorsteher Gerold Lauber vor den Medien in Zürich. Dennoch bestehe durchaus Verbesserungspotenzial.

Laubers Aussagen zugrunde liegt eine schulinterne Aufarbeitung der Vorfälle im Umfeld des Schulhauses Buhnrain in Seebach. «Die ersten Resultate dieser Abklärungen ergaben, dass der Schulleitung keine Unterlassung oder sonstige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann», sagte Lauber.

Verbesserungspotenzial

Es seien weder wichtige Meldungen ignoriert noch folgenschwere Unterlassungen begangen worden. «Unabhängig davon besteht jedoch Verbesserungspotenzial» sagte Lauber, wobei er in erster Linie das Sensorium der Lehrpersonen ansprach. Diese sollten nicht erst dann einschreiten, wenn ein strafbares Delikt vorliegt, sondern bereits viel früher.

Untersucht wurde aufgrund der Vorwürfe in der Presse vor allem der Fall der 15-jährigen Schülerin, die im letzten Jahr von einem 16- Jährigen vergewaltigt worden sein soll. Bereits vor zwei Wochen hatte das Schuldepartement darauf hingewiesen, nur von Mobbing, Beleidigungen und Beschimpfungen gewusst zu haben.

Kein Zusammenhang zwischen den Fällen

Presseberichte, wonach der jüngste Fall einer mutmasslichen Vergewaltigung hätte verhindert werden können, wenn die Schule vor einem Jahr sofort reagiert hätte, wies Lauber zurück. «Vielleicht haben wir die Grenze des Tolerierbaren zu hoch gesetzt.» Doch die Kausalität zwischen den beiden Fällen sei eine reine Hypothese.

Der Rechtskonsulent des Schul- und Sportdepartements, Urs Baumgartner, betonte aufgrund der Abklärungen erneut, dass der Schulleitung im Schulhaus Buhnrain zu keiner Zeit Vorwürfe wegen sexuellen Übergriffen bekannt gewesen seien. Ausserdem habe man der Mutter geraten, sich bei der Polizei zu melden.

fest (Quelle: sda)

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