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Die Ordonanzwaffe darf auch nach dem Austritt aus der Armee behalten werden.

 
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Mittwoch, 8. November 2006 / 12:27:58

Vertrauen in abtretende Armeeangehörige

Bern - Abtretende Armeeangehörige können ihre persönliche Waffe auch künftig behalten.

Sie müssen aber deklarieren, dass sie mit dem Sturmgewehr oder der Pistole nichts Unrechtes vorhaben. Der Bundesrat hat dies verfügt.

Damit die Wehrmänner nach der Dienstpflicht den Schiesssport weiter ausüben können, geht die Ordonnanzwaffe in ihr Eigentum über.

Voraussetzung ist eine Selbstdeklaration, dass dem Waffenbesitz nichts entgegensteht und kein Strafregistereintrag besteht. Diese Angaben können überprüft werden.

Sturmgewehr wird abgeändert

Dazu kommt die Auflage, dass die Wehrmänner in den letzten drei Jahren vor dem Ausscheiden aus der Armee zweimal das Obligatorische und zweimal das Feldschiessen absolviert haben. Vor der Überlassung wird das Sturmgewehr zu einer halbautomatischen Einzelfeuerwaffe abgeändert.

Wie das Verteidigungsdepartement (VBS) dazu schreibt, wurde berücksichtigt, dass auch bei der Abgabe der Waffe zu Beginn der Rekrutenschule keine Abklärungen gemacht werden und die Wehrmänner ihre Waffe beim Austritt aus der Armee rund zehn Jahre als Leihwaffe besessen haben.

Diese einfache und kostengünstige Lösung sei auch in den meisten Kantonen gelebte Praxis. Den Armeeangehörigen dürfe weiterhin Vertrauen geschenkt werden. Die neue Verordnung gilt ab 2007. Der Schiessnachweis muss dagegen erst 2010 erbracht werden.

rr (Quelle: sda)

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