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Allenfalls dürfen auch dafür eingesetzte Kommissionen über Einbürgerungen entscheiden.

 
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www.einbuergerungen.info, www.entscheiden.info, www.exekutive.info, www.soll.info

Donnerstag, 26. Oktober 2006 / 16:12:04

Exekutive soll über Einbürgerungen entscheiden

Zug - Im Kanton Zug sollen künftig die Exekutiven über Einbürgerungen entscheiden und nicht mehr die Gemeindeversammlungen und der Kantonsrat.

Das Parlament hat eine entsprechende Motion erheblich erklärt.

Bisher werden im Kanton Zug Einbürgerungsgesuche durch die Legislativen, also die Bürgergemeindeversammlungen und das Kantonsparlament, entschieden. Der Kantonsrat folgte mit 37 zu 28 Stimmen der Forderung von Alois Gössi (SP), dies zu ändern.

Neu sollen die Exekutiven für die Einbürgerungen zuständig sein. Auf Gemeindeebene sind das Bürgerräte, auf Kantonsebene der Regierungsrat oder die zuständige Direktion, allenfalls auch eine dafür eingesetzte Kommission.

Einer Verfügung gleichgestellt

Auch die Regierung unterstützte die Motion. Frau Landammann Brigitte Profos erklärte, dass es sich hier nicht um einen Abbau von Volksrechten handle, sondern um eine Verlagerung der Zuständigkeit.

Die Direktorin des Innern stellte die Einbürgerungsentscheide einer Verfügung gleich.

Dagegen gewehrt hatte sich die SVP-Fraktion; sie sprach sich gegen jegliche Einschränkung des Entscheidungsrechts der Stimmberechtigten aus. Auch vereinzelte CVP-Mitglieder stimmten gegen die Motion. Nun muss eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ausgearbeitet werden.

rr (Quelle: sda)

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