Donnerstag, 12. Oktober 2006 / 12:12:57
Tötungsdelikte ereignen sich oft in der Familie
Bern - Rund die Hälfte der Tötungsdelikte ereignen sich in der Familie. Dabei sind fast drei Viertel der Todesopfer Frauen, und fast 80 Prozent der Tatverdächtigen sind Männer.
Zusammen mit der Polizei untersuchte das BFS in den fünf Jahren 2000 bis 2004 alle 859 Fälle von vollendeter oder versuchter Tötung mit 1067 Opfern. Es präsentierte in Bern die Resultate seiner Untersuchungen, die schwergewichtig den Fokus auf die häusliche Gewalt legen.
Geschlechtsunterschiede
Von den Opfern von Tötungsdelikten sind 40 Prozent weiblichen und 60 Prozent männlichen Geschlechts. 74 Prozent der Frauen standen in einer häuslichen Beziehung zur tatverdächtigten Person, bei den Männern waren es 25 Prozent. Pro Jahr sterben 28 Frauen und 13 Männer im häuslichen Bereich.
88 Prozent der Tatverdächtigen bei allen Tötungsdelikten sind Männer, 12 Prozent Frauen. 82 Prozent aller weiblichen Verdächtigen begehen die Tat zu Hause, bei den Männern nur 40 Prozent.
43 Prozent der Opfer werden mit einer Schusswaffe umgebracht, bei versuchten Tötungsdelikten ist es meist eine Stichwaffe. Zwischen zivilen und Armeewaffen wird nicht unterschieden.
Ausländer öfter in der Statistik
Personen der ständigen Wohnbevölkerung mit ausländischer Staatszugehörigkeit sind 1,8-mal häufiger Opfer eines Tötungsdeliktes als Schweizer Staatsangehörige. Als Tatverdächtige wurden ausländische Personen drei Mal häufiger registriert als Schweizerbürger.
Die Tatverdächtigen waren zu 57 Prozent bereits vorher wegen einer anderen Straftat polizeilich bekannt. 38 Prozent waren ohne Beschäftigung, und 33 Prozent standen während der Tatbegehung unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten.
Tabu häusliche Gewalt
Lange Zeit sei die häusliche Gewalt tabuisiert worden, wie Monique Aeschbacher, Leiterin der Fachstelle gegen Gewalt im Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, ausführte. Doch habe ein Gesinnungswandel stattgefunden.
Aeschbacher verwies auf das Opferhilfegesetz und die Verschärfung des Zivilgesetzes, die den Grundsatz «Wer schlägt, geht» umsetzt. Zudem wird seit 1. April 2004 häusliche Gewalt nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt.
fest (Quelle: sda)
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