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Regierungsrat Markus Notter wurde nicht über den Rückfall eines Sexualstraftäters informiert.

 
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www.sexualstraftaeter.info, www.unbegleiteten.info, www.urlaube.info, www.keine.info

Dienstag, 3. Oktober 2006 / 16:10:58

Keine unbegleiteten Urlaube für Sexualstraftäter

Zürich - Unbegleitete Urlaube für verwahrte Straftäter im Kanton Zürich bleiben bis mindestens Ende 2006 gestrichen.

Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Zürcher Regierungsrats. Betroffen sind neun Personen.

Bei sieben Personen wurde die Vollzugslockerung Ende August gestrichen, als der Fall eines 49-jährigen verwahrten Straftäters publik wurde. Er soll im Februar und März 2006 während eines Hafturlaubs im Kanton St. Gallen mehrfach versucht haben, Callgirls zu nötigen.

Zwei Personen hätten in der Zwischenzeit die Bewilligung für eine Vollzugslockerung erhalten, sagte Justizdirektor Markus Notter (SP) vor den Medien in Zürich. Sie hätten wegen des verfügten Moratoriums aber noch keinen unbegleiteten Urlaub absolviert.

Auf Gemeingefährlichkeit überprüfen

Die neun Inhaftierten werden derzeit von der Fachkommission des Ostschweizer Konkordates auf ihre Gemeingefährlichkeit geprüft. Dies werde noch mehrere Wochen dauern, sagte Notter. Parallel dazu werde eine standardisierte Risikoeinschätzung durchgeführt.

Das Amt für Justizvollzug (JuV) erarbeite derzeit seinerseits neue Standards für die Abwicklung unbegleiteter Urlaube, sagte Notter weiter. Die Standards werden voraussichtlich bis Ende 2006 vorliegen. Mit deren Inkraftsetzung könnten auch wieder unbegleitete Hafturlaube erfolgen.

Notter setzt zudem eine externe Expertengruppe aus den Bereichen Psychiatrie, Strafrechtspflege und Strafvollzug ein. Sie soll den vom JuV praktizierten Umgang mit gemeingefährlichen Tätern untersuchen.

Schriftliche Verweise

Weil JuV-Chefin Beatrice Breitenmoser ihren Direktionsvorsteher Notter über den vermuteten Rückfall des Straftäters nicht rechtzeitig unterrichtet hatte, bekam sie einen schriftlichen Verweis. Auch einem weiteren JuV-Mitarbeiter wurde ein schriftlicher Verweis erteilt. Er hatte den Straftäter bei der Beschaffung einer Identitätskarte begleitet.

Von einer Kündigung wurde abgesehen. Es gebe keinen Grund, nicht weiter Vertrauen in die beiden Mitarbeiter zu haben, erklärte Notter. In beiden Fällen seien es einmalige Verfehlungen gewesen.

smw (Quelle: sda)

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