Mittwoch, 13. September 2006 / 11:38:13
BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 2,5 Prozent
Bern - Der Mindestsatz für die Verzinsung der Altersguthaben in der Zweiten Säule bleibt bei 2,5 Prozent. Der Bundesrat hat dies beschlossen, weil die Pensionskassen zurzeit nicht genügend hohe Renditen erzielen.
Mit ihrem Entscheid folgte die Landesregierung der BVG-Kommission, die sich bereits im Juni mit 13 zu 6 Stimmen für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 2,5 Prozent ausgesprochen hatte.
Aufgrund der aktuellen Daten sei eine Anhebung des Mindestzinssatzes nicht gerechtfertigt, hält der Bundesrat fest. Die positive Entwicklung der Aktienmärkte von 2005 werde nämlich durch die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr 2006 relativiert.
Vorsichtiger Umgang
Laut Bundesrat muss der Mindestzinssatz vorsichtig festgelegt werden, weil er von allen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt mehrerer Jahre erreicht werden sollte. Selbstverständlich könnten die Pensionskassen bei guter finanzieller Lage auch eine Verzinsung über dem Mindestsatz gewähren.
Beim Entscheid über den Mindestzinssatz stützt sich der Bundesrat jeweils insbesondere auf das langfristige Mittel der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieses liegt derzeit bei rund 2,7 Prozent. Berücksichtigt werden zudem die Ertragsmöglichkeiten weiterer marktgängiger Anlagen.
Renditen ungenügend
Hier waren die Renditen im ersten Halbjahr 2006 ungenügend. Der Pictet BVG-Index 93 mit einem Aktienanteil von rund 25 Prozent wies eine Performance von minus 1,85 Prozent aus, nachdem 2005 ein Plus von 10,4 Prozent gemeldet worden war. Watson Wyatt geht von einer Performance der Pensionskassen von minus 0,3 Prozent im ersten Semester aus.
Laut Bundesrat relativiert diese negative Entwicklung das gute Ergebnis des Vorjahres. Viele Vorsorgeeinrichtungen müssten eine jährliche Performance von über 4 Prozent erreichen, um nicht die Reserven antasten zu müssen.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) reagierte enttäuscht auf den Entscheid: Der Bundesrat mache damit den Versicherungen auf Kosten der Versicherten ein Millionengeschenk, heisst es in einem Communiqué. Eine Anhebung auf «mindestens 2,75 Prozent» wäre laut SGB gerechtfertigt gewesen.
fest (Quelle: sda)
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