Freitag, 1. September 2006 / 15:11:17
Untersuchung gegen Berlusconi-Clan eingestellt
Bern - Die Schwiegermutter von Silvio Berlusconi hat nach dem Wirbel um ihren Kauf eines Hauses in S-chanf im Engadin in der Gemeinde eine Wohnung gemietet.
Laut dem Bündner Justizdirektor ist ihr Hauskauf auch ohne dieses Mietverhältnis rechtens. Flora Bartolini deponierte ihre Papiere vor zwei Jahren in S-chanf und erwarb ein altes Engadinerhaus, das sie aufwendig umbauen lässt. Die SP-Fraktion des Grossen Rates forderte Auskunft darüber, ob es zulässig sei, allein mit der Zusicherung Wohnsitz zu nehmen, in ein bis zwei Jahren zuzuziehen.
Laut Justizdirektor Martin Schmid gibt es dagegen nichts einzuwenden. Wie Schmid im Kantonsparlament darlegte, unterstehen Staatsangehörige der EU mit Wohnsitz in der Schweiz seit Inkraftreten der bilateralen Veträge nicht mehr der Lex Koller. Was den Kauf von Liegenschaften betrifft, haben sie somit die gleichen Rechte wie Schweizerinnen und Schweizer.
Absichtserklärung genügt
Die SP stellte aber fest, Bartolini könne, da ihre Villa noch nicht bewohnbar sei, ihren Wohnsitz gar nicht in S-chanf haben. Doch laut Schmid genügt allein schon die Absichtserklärung, zuziehen zu wollen, um den Voraussetzungen für eine Wohnsitznahme zu genügen.
Bartolini mietete inzwischen eine Wohnung in S-chanf, um ihre lauteren Absichten zu dokumentieren. Doch das wäre nicht nötig gewesen. Berlusconis Schwiegermutter «hätte keine Wohnung mieten müssen», sagte Schmid.
Keine Unregelmässigkeiten
Er unterstrich, alle involvierten Behörden hätten rechtmässig gehandelt. Unregelmässigkeiten seien keine festgestellt worden. Auch der Gemeinde S-chanf könnten keine Vorwürfe gemacht werden. Alle Untersuchungen wurden inzwischen eingestellt.
ht (Quelle: sda)
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