Mittwoch, 2. August 2006 / 14:34:39
Libanon: Wie weit geht die Schweizer Neutralität?
Bern - Im Verständnis der meisten Menschen herrscht Krieg in Libanon. Völkerrechtlich ist die Lage aber nicht so klar. Umstritten ist, ob es sich um einen Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah-Miliz oder zwischen zwei Ländern handelt.
Für die Schweiz käme das Neutralitätsgesetz nur im zweiten Fall zur Anwendung. «Denn das Haager Abkommen aus dem Jahre 1907 ist im Kern ein Mittel gegen zwischenstaatliche Konflikte», sagt Andreas Wenger, Direktor des Center for Security Studies der ETH Zürich, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.
Bei Konflikten zwischen einem Staat und einer Miliz hilft das Neutralitätsrecht hingegen wenig. «Würde die Schweiz die militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und der Hisbollah zum Krieg zwischen Libanon und Israel erklären, wäre das vor allem ein politisches Statement», sagt Wenger.
Und zwar ein ziemlich starkes: Implizit würde Israel damit einseitig als Aggressor hingestellt, weil Hisbollah völkerrechtlich nicht die souveräne Regierung Libanons vertritt.
«Dann wäre der Krieg nicht auf das Vorgehen der Hisbollah zurückzuführen, sondern weil Israel den libanesischen Staat mit unverhältnismässigen Mitteln angegriffen hätte», sagt Wenger.
Klare Worte vom IKRK
Jakob Kellenberger, der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), hatte sich in der «NZZ am Sonntag» klar hinter diese Version gestellt. «Aus Sicht des humanitären Völerrechts liegt ein zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt zwischen Israel und Libanon vor.»
Kellenberger begründete dies mit dem «Einsatz der israelischen Streitkräfte auf libanesischem Territorium ohne die Zustimmung der libanesischen Regierung sowie die errichtete See- und Luftblockade.»
Gratwanderung
Zu dem Thema äusserte sich auch Justizminister Christoph Blocher in seiner 1.-August-Rede in Mont-sur-Rolle VD. Nicht zwei Staaten stünden im Krieg. Vielmehr kämpfe ein Staat gegen eine «Terroristengruppe».
Für den Gesamtbundesrat und die meisten anderen Regierungen wäre die Bezeichnung «zwischenstaatlicher Krieg» eine politische Gratwanderung. Sie ziehen es deshalb vor, von einem Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah zu sprechen, der durch die Gefangennahme von zwei israelischen Soldaten ausgelöst wurde.
Denn nach dieser Interpretation hatte Israel das Recht zur Selbstverteidigung. Und für die Schweiz kommt das Haager Abkommen, das den neutralen Staaten die Beteiligung am Krieg und den Export von Kriegsgütern an kriegsführende Staaten verbietet, vorerst nicht zum Tragen.
Doch die Frage, wie die Schweiz ihre Neutralitätspolitik bei Konflikten zwischen Staaten und Rebellenorganisationen in Zukunft anwenden will, ist damit noch lange nicht gelöst.
Laut dem Aussenministerium soll deshalb der vom Bundesrat verlangte «Bericht zur Handhabung der Neutralität im Nahost-Konflikt» über die aktuellen Ereignisse in Israel und Libanon hinaus reichen.
Benno Lichtsteiner (Quelle: sda)
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