Mittwoch, 2. August 2006 / 12:25:37
Feuerwerk- und Feuerverbot hält Polizei auf Trab
Zürich - Das Feuer- und Feuerwerksverbot, das in einigen Kantonen wegen der Trockenheit gilt, ist am 1. August nicht überall eingehalten worden.
Manche Polizeien waren im Dauereinsatz. Für Verwirrung sorgten kurzfristige Änderungen. Im Kanton Zürich leisteten die Polizeibeamten über 250 Einsätze wegen Verstössen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot. Zu Verzeigungen kam es in rund einem Dutzend Fällen. Seit dem Inkrafttreten des Verbots gingen bei der Kantonspolizei rund 200 Meldungen ein, 100 davon am Nationalfeiertag. Bei der Stadtpolizei Zürich gingen am 1. August rund 60 Meldungen ein.
Meist war das Abbrennen von Feuerwerk der Grund. Die Beamten seien jeweils ausgerückt, um Personen abzumahnen, die Feuerwerk abbrannten. In Wildberg und Wallisellen zündeten Unbekannte Höhenfeuer an. Der Kanton Zürich hob am 1. August das Grillierverbot auf, nicht aber das Feuer- und Feuerwerksverbot.
Viele Zürcher in Schwyz
Das Verbot im Kanton Zürich hatte offenbar auch Auswirkungen auf andere Kantone - insbesondere solche ohne Verbot: Am 1. August seien im Kanton Schwyz auffällig viele Zürcher anzutreffen gewesen, die auf Schyzer Boden im grossen Stil Raketen gegen den Himmel hätten steigen lassen, teilte die Schwyzer Kantonspolizei mit.
Bei der Kantonspolizei St. Gallen gingen am Bundesfeiertag 50 Meldungen wegen Widerhandlungen gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot ein. Ausserdem registrierte die Polizei rund 300 Anfragen, wie ein Sprecher sagte.
Abmahnungen wegen Feuerwerk
Bei der Stadtpolizei Zürich sind seit dem Mittag des 1. August rund 60 Telefone und Anzeigen eingegangen, wie Sprecherin Judith Hödl erklärte. Die Beamten seien jeweils ausgerückt, um Personen abzumahnen, die Feuerwerk abbrannten. Zu Zwischenfällen sei es in der Stadt Zürich nicht gekommen, sagte Hödli weiter.
Im Kanton Zürich herrschte seit Samstag 12 Uhr ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Am Dienstagnachmittag lockerte die Kantonale Feuerpolizei die Vorschriften und erlaubte das Grillieren mit Kohle und Holz auf eingerichteten Feuerstellen im Siedlungsbereich.
Alles klar in Graubünden
In Graubünden wurde das über den nördlichen Kantonsteil und drei Südtäler verhängte Feuer- und Feuerwerkverbot offenbar gut befolgt. Nach Angaben der Kantonspolizei gab es auch am Bundesfeiertag keine gravierenden Verstösse.
Im Kanton Bern, wo auf Kantonsebene kein Verbot verhängt wurde, musste die Polizei verschiedentlich wegen mutwilliger Sachbeschädigungen ausrücken. So wurden Telefonzellen, ein Ticketautomat sowie Briefkästen mit Feuerwerkskörpern beschädigt. In Steffisburg BE zog sich ein Jugendlicher beim Hantieren mit Feuerwerk schwere Verletzungen zu.
Auch der Aargauer Kantonspolizei hat der 1. August reichlich Arbeit beschert. In Effingen zog sich ein Mann beim Grillieren schwere Verbrennungen zu. In Eiken wurde ein Jugendlicher beim Sturz durch ein Eternitdach schwer verletzt.
fest (Quelle: sda)
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