Mittwoch, 19. Juli 2006 / 16:48:48
IKRK verstärkt humanitäre Arbeit in Libanon
Genf - Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat sich «äusserst besorgt über die schwerwiegenden Folgenden» der israelischen Militäraktion für die Bevölkerung in Libanon erklärt. Hunderte Zivilisten seien getötet und verwundet worden.
Wie die humanitäre Organisation in Genf in einem Communiqué weiter ausführte, ist es weiterhin schwierig, medizinische Evakuierungen durchzuführen und die medizinischen Dienste aufrechtzuerhalten. Zahlreiche Menschen seien unter Gefahren aus den Konfliktgebieten der Landes geflüchtet.
«Unser Hauptanliegen besteht darin, dafür zu sorgen, dass die Verwundeten und Kranken evakuiert werden können und die medizinischen Teams Zugang zu den Opfern erhalten», wurde der IKRK- Direktor für operationelle Einsätze, Pierre Krähenbühl, zitiert.
«Die hohe Zahl an zivilen Opfern und das Ausmass der Schäden, die grundlegenden öffentlichen Infrastrukturen zugefügt wurden, werfen ernsthafte Fragen in Bezug auf die Achtung der Verhältnismässigkeit bei den Feindseligkeiten auf», erklärte Krähenbühl weiter.
Erste Hilfsgüter
Am Dienstag trafen die ersten Hilfsgüter des IKRK in Libanon ein. Zur Deckung der dringendsten Bedürfnisse der Menschen in Libanon in den kommenden braucht das IKRK vorläufig zehn Millionen Franken. Mit dem Geld sollen vor allem Vertriebene sowie das lokale Rote Kreuz unterstützt werden.
Das IKRK erinnerte die Konfliktparteien an eine der grundlegenden Bestimmungen des humanitären Völkerrechts: Und zwar, dass die Verpflichtung zwischen Zivilisten und zivilen Objekten einerseits und militärischen Zielen andererseits jederzeit eingehalten werden muss.
Grundsatz der Verhältnismässigkeit
Ausserdem seien die Konfliktparteien verpflichtet, bei Militäroperationen auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu achten, um unnötiges Leiden der Bevölkerung zu verhindern.
Mit Blick auf die Raketen, welche die Hisbollah auf die Städte im Norden Israels abfeuerte, unterstrich Krähenbühl, auch die Kämpfer der Hisbollah seien an das humanitäre Völkerrecht gebunden und dürften keine zivilen Gebiete angreifen.
fest (Quelle: sda)
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