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Sonntag, 9. Juli 2006 / 18:58:42

Mehr Arztpraxen trotz Zulassungsstopp

Bern - Um die steigenden Gesundheitskosten einzudämmen, hat der Bundesrat 2002 einen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen verfügt.

Die Zahl der Arztpraxen steigt trotzdem an. Offenbar erteilen die Kantone grosszügig Ausnahmebewilligungen. Gemäss Zulassungsstopp darf ein Arzt nur eine Praxis eröffnen, wenn er diejenige eines Kollegen übernehmen kann. Wie viele zusätzliche Arztpraxen seit dem Ärztestopp pro Jahr eröffnet wurden, ist unklar. Sicher ist aber, dass es nicht weniger sind als vorher, wie die Zahlen der Krankenkassen zeigen.

Ärzte und Ärztinnen benötigen für die Abrechnung mit den Krankenkassen eine Zahlstellennummer. Diese wird erteilt, wenn der Arzt über eine Bewilligung des Kantons verfügt. Vor dem Ärztestopp wurden jährlich rund 700 Nummern zugeteilt. Diese Zahl hat sich kaum verändert.

Viele geben auf

Im Jahr 2005 wurden 792 Zahlstellennummern ausgestellt, wie Peter Marbet, Sprecher des Krankenkassenverbandes Santésuisse, sagte. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Südostschweiz am Sonntag». Im ersten Halbjahr 2006 wurden bereits 534 Nummern gezählt.

Marbet geht davon aus, dass nur rund 300 Praxen pro Jahr aufgegeben werden. Somit gehen mehr als die Hälfte der Nummern an Ärzte, die eine Ausnahmebewilligung erhalten haben. Eine solche können die Kantone etwa in Gebieten mit geringer Ärztedichte oder für Spezialisten mit seltener Ausrichtung erteilen.

Ungenügende Konsequenz

Die Kantone gingen unterschiedlich mit den Bewilligungen um, sagte Marbet. Insgesamt werde der Zulassungsstopp aber «nicht mit genügender Konsequenz» umgesetzt. Wirksam sei die Massnahme gegen eine Ärzteschwemme aus der EU als Folge der Personenfreizügigkeit, nicht aber gegen steigende Kosten im Gesundheitswesen.

Santésuisse fordert deshalb, dass der Ärztestopp durch die Vertragsfreiheit ersetzt wird. Für eine Aufhebung des Vertragszwangs setzen sich die Krankenkassen seit Jahren ein. Sie könnten dann entscheiden, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten. Die Ärzte lehnen sowohl den Zulassungsstopp als auch die Aufhebung des Vertragszwangs ab.

Zulassungsstop bis 2008

Der Zulassungsstopp gilt vorläufig bis 2008. Schon kurz nach der Einführung im Jahr 2002 hatte sich abgezeichnet, dass die erwünschte Wirkung ausbleiben würde.

ht (Quelle: sda)

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