Dienstag, 13. Juni 2006 / 09:13:19
Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking
Bern - Neu gilt bei häuslicher Gewalt das Motto «Wer schlägt, geht». Die eidgenössischen Räte haben die Verschärfung des Zivilgesetzes unter Dach gebracht.
Zum Schutz der Opfer können Täter und Täterinnen befristet aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden. Der Nationalrat räumte mit 101 zu 66 Stimmen die letzte Differenz zum Ständerat aus. Demnach sind die Kantone nicht ausdrücklich verpflichtet, Beratungsstellen für Opfer und Täter von häuslicher Gewalt zu bezeichnen. Der Rat folgte der Mehrheit seiner Rechtskommission (RK).
Angesichts des starken Widerstandes der Kantone gegen eine Pflicht, Beratungssstellen einzurichten, wollte es die RK den Kantonen überlassen, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen. Eine von der SP und den Grünen unterstützte Minderheit verlangte indessen, am Obligatorium festzuhalten.
Männer trauen sich nicht
Sie war der Ansicht, dass Beratungsstellen zur dauerhaften Prävention beitragen können. Die Täter, in rund 90 Prozent der Fälle Männer, seien es nicht gewohnt und hätten oft nicht den Mut, Hilfe zu suchen, sagte Initiantin Ruth-Gaby Vermot-Mangold (SP/BE). Doch auch sie hätten ein Recht auf Hilfe.
Die Kantone hätten die Pflicht, ihnen zu helfen und ihnen zu zeigen, dass es Alternativen zum Zuschlagen gebe. Beratungsstellen zu bezeichnen, könne Leben retten. Justizminister Christoph Blocher gab zu bedenken, dass die Beratungsstellen-Pflicht für die Durchsetzung von Bundes-Zivilrecht nicht nötig sei.
fest (Quelle: sda)
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